Ein Mann aus Österreich ist rechtskräftig wegen sexueller Belästigung und Beleidigung verurteilt worden. Der Mann begrapschte auf dem „Karpfhamer Fest“ (Landkreis Passau) eine Besucherin, teilt die Polizei mit.
Nein, dass der Mann betrunken war, ist keine Entschuldigung. Wie die Polizeiinspektion Bad Griesbach mitteilt, hat sich auf dem Karpfhamer Fest heuer ein 63 Jahre alter Rentner aus Österreich „komplett daneben“ benommen. Für die junge Frau, eine Auszubildende aus dem Landkreis Rottal-Inn, dürfte es eine widerliche, übergriffige Erfahrung gewesen sein.
Lesen Sie alles zum Karpfhamer Fest auf unserer Sonderseite.
Besucher wie dieser 63-jährige Österreicher seien auf dem Karpfhamer Fest „eher weniger willkommen“, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei. Der Mann aus Straßwalchen besuchte wie Hundertausend andere vergangenen August das Karpfhamer Fest.
Mann steckte seinen Kopf unter den Rock der Frau
Die junge Frau feierte mit ihren Freunden in einem der Festzelte und stand dabei auf der Sitzbank. Der Österreicher belästigte die Besucherin erheblich, als er seinen Kopf unter den Rock der jungen Frau steckte. „Das war aber noch nicht alles“, berichtet die Polizei, „der Mann aus Straßwalchen griff im weiteren Verlauf seinen gut gefüllten Maßkrug und überschüttete damit die junge Frau“.
Auch interessant: Bei Grapschern wird auf dem Fest durchgegriffen
Die Security schritt ein und die Polizei wurde gerufen. Weil der Österreicher erheblich betrunken war, wurde im Krankenhaus Rotthalmünster eine Blutentnahme durchgeführt. Außerdem entschied der diensthabende Staatsanwalt, dass der Täter eine Sicherheitsleitung in Höhe von 1200 Euro hinterlegen musste. Erst danach durfte der Mann die Heimreise antreten. Für den Rest des Festes erhielt der Täter ein Hausverbot.
Rentner verurteilt
Nun ist das Strafverfahren abgeschlossen, der Rentner erhielt einen Strafbefehl in Höhe der Sicherheitsleitung, den das Amtsgericht Passau auf Antrag der Staatsanwaltschaft Passau erließ. Der Strafbefehl wegen sexueller Belästigung und Beleidigung ist mittlerweile rechtskräftig.
− red
Artikel kommentieren