Bad Griesbach. Dass Bäume und Sträucher nicht ungehemmt in Gehwege und Straßen hineinwachsen dürfen, ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz geregelt. Darauf weist die Stadt Bad Griesbach hin und fordert ihre Bürger auf, verkehrsbehindernde Bepflanzungen an ihren Anwesen zurückzuschneiden. „Der Fahr- und Fußgängerverkehr muss die entsprechende Verkehrsfläche ungehindert nutzen können“, heißt es aus dem Bauamt. So muss der Raum über Straßen (inklusive einem 50 Zentimeter breiten Streifen an beiden Seiten) auf einer Höhe von 4,50 Meter komplett frei sein, bei Geh- und Radwegen sind es...