Was in Wegscheid machbar ist, und was nicht
Baugebiete: Gemeinderat behandelt Möglichkeiten im Hauptort und in Gemeindeteilen

03.08.2024 | Stand 03.08.2024, 8:00 Uhr |

Ein Blick auf das Baugebiet „Rannafeld“ in Wildenranna. In kurzer Zeit waren dort alle Parzellen vergeben. Fast alle sind auch bereits fertig bebaut. Der Gemeinderat hat nun die Möglichkeiten für weitere Baugebiete in Wegscheid sowie in den weiteren Gemeindeteilen beraten. − Foto: Riedlaicher

Das Thema Baugebiete im gesamten Gemeindebereich war einer der Schwerpunkte der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Wegscheid gewesen. Basis der Beratungen und Entscheidungen in Sachen geplante Baugebiete waren Empfehlungsbeschlüsse aus einer vorherigen nicht öffentlichen Sitzung des Bauausschusses.

Zunächst ging es im Marktrat um geplante Baugebiete oder entsprechende Möglichkeiten im Ortsbereich Wegscheid selbst. Ein möglicher Standort für ein Baugebiet wäre der Bereich „Kasberger Straße/Alte Wasserreserve“. Der Beschluss am Ende: Man werde dort kein Baugebiet ausweisen in Richtung des Gewerbegebiets „Wegscheid-Nord“. Falls der Grundstückseigentümer der Flurnummer 938 in der Gemarkung Wegscheid es wünsche, werde auf seine Kosten das Bauleitplanverfahren durchgeführt.

Empfehlungsbeschlüsse des Bauausschusses



Weiterer Standort für ein geplantes Baugebiet wäre der Bereich „Säumerweg-Nord“. Die Entscheidung hier: Der Baugebietsstandort werde wegen der exponierten Lage vorerst zurückgestellt. Für ein geplantes Baugebiet „Säumerweg-West“ sollen Grundstücksverhandlungen geführt werden. Nächster Bereich: Ein geplantes Baugebiet am „Säumerweg-Süd-West“. Diesen Standort stellte der Gemeinderat wegen der Anbaubeschränkungen zur B 388 und der Lage zu den Gewerbebetrieben vorerst zurück. Einen möglichen Bereich „Jahnstraße-Süd“ stellte man ebenfalls vorerst zurück: Gründe sind mangelnde landwirtschaftliche Tauschflächen sowie die Nähe zu den Gewerbebetrieben, zur Sportanlage und zum Stall.

Beim geplanten Gebiet „Ameisbergblick-Süd“ ruhe das Bauleitplanverfahren weiter, bis ein Ergebnis über die Grundstücksverhandlungen hinsichtlich eines anderen Standortes vorliege, wurden die Rätinnen und Räte informiert.
Weiter ging es mit „Ameisbergblick-Ost“. Ergebnis hier: Der Standort werde vorerst nicht weiterverfolgt. Gründe sind die Beurteilung durch das Landratsamt, die Nähe zur Kläranlage, zum Sportplatz sowie der weite Abstand zum Ortszentrum.

Nicht zu nahe an Landwirtschaft und Gewerbegebiete heran



Ebenfalls „vorerst nicht weiterverfolgt“ wird ein möglicher Standort „Wegscheid-Ost“. Was die Möglichkeiten in Wegscheid betrifft, kamen größere Baulücken in bestehenden Bebauungsplangebieten zur Sprache sowie eine Fläche am Postberg. In der Angelegenheit fände noch ein Gespräch mit einem Grundstückseigentümer statt.

Dann ging es in die anderen Gemeindeteile: Für ein geplantes Baugebiet in Meßnerschlag sei ein Gespräch zu führen. Es geht dabei um das gemeindliche Baugrundstück mit der Flurnummer 505/3.

Nach Thalberg: Dort wird aus den Flurnummern 55 und 54 eine Bauparzelle an einen Bauwerber mit Bauzwang und zuzüglich der Kosten für die Bebauungsplanänderung verkauft.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Erweiterung „Thalberg – Brunnenwiesen-Nord“ werde erst fortgeführt, wenn die Abwasserbeseitigung geregelt ist. Zu einem geplanten Gebiet in Kasberg: Für einen Grunderwerb spreche man dort mit den Grundstückseigentümern, hieß es. Man werde Optionsverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren schließen, um dann innerhalb dieser Frist die notwendige Bauleitplanung erledigen zu können.

Gespräche mit Grundstückseigentümern



Beim geplanten Baugebiet in Wildenranna würden die Grundstücksangelegenheiten vertagt, um weitere Gespräche zu führen.

Der Marktgemeinderat stellte einstimmig die Öffentlichkeit zu den vorstehenden Beschlüssen her.

− np



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