Untergriesbach
Abkochanordnung gilt auch für Teile von Lämmersdorf

Im Trinkwasser wurden coliforme Keime nachgewiesen – Netz wird regelmäßig gespült

10.11.2023 | Stand 10.11.2023, 17:14 Uhr |

Trinkwasser muss in Teilen der Gemeinde Untergriesbach bis auf Weiteres abgekocht werden. − Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Abkochanordnung, die das Gesundheitsamt am Mittwoch erlassen hat, gilt nicht nur für die Versorgungsbereiche Leizesberg, Ziering und Schaibing einschließlich Sagederweg und Alte Straße Rampersdorf (Anwesen, die nicht an die dortige Dorfwasserversorgung angebunden sind), sondern auch für Teile der Ortschaft Lämmersdorf. Das hat die Gemeindeverwaltung am Freitag mitgeteilt.

Bewohner der angeschlossenen Anwesen in den genannten Versorgungsbereichen sollen Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und dergleichen nur in abgekochtem Zustand zu verwenden. Dies gilt bis auf Weiteres, wenngleich die Verwaltung bezüglich neuer Wasserproben vom Donnerstag für den Bereich Schaibing, Ziering und Leizesberg vom Labor ein erfreuliches Ergebnis erhielt: Diese Probe weist keine Verunreinigungen mehr auf. Die Abkochanordnung kann aber erst nach der dritten sauberen Probe aufgehoben werden. Trinkwasser soll also auf jeden Fall auch noch übers Wochenende abgekocht werden.

Im Bereich Lämmersdorf haben die jüngsten Proben ebenfalls eine Verbesserung der Situation ergeben. Allerdings war laut Gemeindeverwaltung noch ein coliformer Keim nachweisbar. „Die Mitarbeiter der Wasserversorgung spülen das Netz regelmäßig, um auch diese Verunreinigung zu beseitigen. Auch im Bereich Lämmersdorf gilt daher die Abkochanordnung bis auf Weiteres“, heißt es aus dem Rathaus.

Die Maßnahmen zur Reinigung der Leitungsnetze und die Probenahmen setzen die Mitarbeiter der Wasserversorgung auch am Wochenende fort, um die Beeinträchtigungen schnellstmöglich zu beseitigen.

Alle Probeergebnisse wiesen keine Verunreinigung auf, die ernsthafte gesundheitliche Risiken befürchten ließen. Die Abkochanordnung dient der Vorsorge und zum Ausschluss jeglichen Risikos.

− np

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