Bundestagswahl
Neue Corona-Regel: Gilt 3G auch in Wahllokalen? Ministerium klärt auf

25.08.2021 | Stand 22.09.2023, 2:19 Uhr

−Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Für den Zutritt zu vielen Innenbereichen ist seit Montag ein 3G-Nachweis in Bayern nötig. Gilt das auch für Wahllokale? Das Bayerische Gesundheitsministerium klärt auf.

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Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt über 35, müssen Besucher etwa in der Innengastronomie, beim Friseur oder in der Therme mindestens eine dieser Voraussetzungen nachweisen:

- Vollständig gegen Corona geimpft
- Bereits von einer Erkrankung genesen
- Negativ auf das Virus getestet



Im September steht die Bundestagswahl an - und Wahllokale befinden sich üblicherweise in Innenräumen. Dürfen bei einer Inzidenz über 35 dann nur Getestete, Geimpfte oder Genesene ihre Stimme vor Ort abgeben? Zwar gibt es auch die Option, per Brief zu wählen. Einige Wähler befürchten aber trotzdem, dass durch die Corona-Maßnahmen vielen das Stimmrecht entzogen werde.

Auf PNP-Nachfrage klärt das Gesundheitsministerium nun auf: "In Wahllokalen gilt die 3G-Regel nicht", heißt es wörtlich. "Das bedeutet, die Stimmabgabe im Wahllokal ist hiervon nicht abhängig", teilt eine Ministeriumssprecherin mit. Es können demnach auch Personen, die nicht geimpft, nicht genesen und nicht getestet sind, in einem Wahllokal ihre Stimme abgeben - auch wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder einer Stadt über 35 liegt. Die allgemeinen Hygieneregeln seien trotzdem einzuhalten (Stand der Aussagen: Dienstag, 24. August).