Was das nun bedeutet
Fehler in Landshuter Impfzentrum: Impfstoff zu lange im Kühlschrank

23.07.2021 | Stand 23.07.2021, 14:15 Uhr

−Symbolbild: Jörg Carstensen/dpa

Im Impfzentrum der Stadt Landshut wurde der Corona-Impfstoff des Herstellers Moderna zu lange im Kühlschrank aufbewahrt. Was das nun bedeutet, erklären Oberbürgermeister und Impfzentrumsleiter.

Rund sechs Wochen lang sei in der Stadt Landshut Impfstoff des Herstellers Moderna verwendet worden, der zuvor länger als die in Europa derzeit zulässigen vier Wochen bei Kühlschranktemperatur aufbewahrt worden war. Insgesamt seien 1722 Personen betroffen, die zwischen 23. Mai und 7. Juli mit dem Vakzin von Moderna geimpft wurden. Darüber informiert die Stadt am Freitag in einer Pressemitteilung.



„Dieser bedauerliche Fehler ist unserem Impfzentrum Mitte der Woche aufgefallen. In den vergangen Tagen wurde dann mit Hochdruck ermittelt, welche Chargennummern des Impfstoffs tatsächlich zu lange im Kühlschrank gelagert wurden und wer diesen Impfstoff wann erhalten hat“, so Oberbürgermeister Alexander Putz. Die Daten liegen nun vor: „Wir werden alle Betroffenen, die ich im Namen der Stadt Landshut aufrichtig um Entschuldigung bitte, natürlich umgehend auch schriftlich informieren“, versichert Putz.

Impfzentrum: Geimpfte müssen sich keine Sorgen machen

Sorgen müssten sich die Geimpften nicht machen, sagt Dr. Uwe Schubart, Ärztlicher Leiter des Impfzentrums. Durch den Impfstoff seien keine negativen Folgen für die Gesundheit zu befürchten. In den USA werde das Vakzin von Moderna schon seit Ende April bis zu drei Monate bei Kühlschranktemperatur gelagert, ohne dass seither ungewöhnliche Nebenwirkungen oder eine verminderte Wirksamkeit des Impfstoffs beobachtet worden wären, so Schubart.

Die Stadt stehe seit Tagen im ständigen Austausch mit der Regierung von Niederbayern und dem Bayerischen Gesundheitsministerium. „Es geht natürlich in erster Linie darum, ob der zu lange gelagerte Impfstoff sicher und wirksam ist, ob die Personen vollen Impfschutz genießen - und damit auch ihren rechtlichen Status als Geimpfte behalten können“, so Putz.

Eine Möglichkeit sei, den Betroffenen einen kostenlosen Antikörper-Test anzubieten, um den Immunstatus bestimmen zu können. Aber auch eine dritte Impfstoffdosis sei bei Bedarf aus medizinischer Sicht denkbar, sagt Schubart. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liege aber beim Gesundheitsministerium, betont Putz: „Wir warten auf dessen Empfehlungen oder Anordnungen, nach denen wir uns richten werden.“

− tka