Polizei-Kontrollaktion „Fahrtüchtigkeit“
Alkohol, Drogen und Handy am Steuer: Über 100 Verstöße in Niederbayern

06.05.2022 | Stand 23.09.2023, 1:36 Uhr

Die Polizei führte an rund 100 Stellen verteilt über ganz Niederbayern Kontrollen durch. −Foto: dpa-Bildfunk

Im Rahmen der landesweiten Schwerpunktaktionen „Fahrtüchtigkeit“ hat die niederbayerische Polizei am Donnerstag eigenen Angaben zufolge über 2000 Verkehrsteilnehmer kontrolliert und dabei rund 100 Verkehrsverstöße festgestellt.



Die Polizei führte an rund 100 Stellen verteilt über den gesamten Regierungsbezirk Kontrollen durch. Insgesamt wurden über 500 Drogen- und Alkoholtests angeordnet, durch deren Ergebnisse 16 Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr gezogen wurden - vier mussten ihren Führerschein abgeben. Einer davon war ein 48-Jähriger der gegen 19.30 Uhr in Straßkirchen (Landkreis Straubing-Bogen) kontrolliert wurde. Auch in Vilsbiburg (Landkreis Landshut) wurde eine 60-jährige Autofahrerin kurz nach 13 Uhr angehalten, weil sie in Schlangenlinien auf der Veldener Straße unterwegs war. Der freiwillige Alkotest ergab einen Wert von rund 2 Promille.

Handy am Steuer: 60 Bußgelder

Knapp 30 Alkoholfahrten konnten die Beamten noch verhindern. 12 Verkehrsteilnehmer waren generell ohne eine Fahrerlaubnis unterwegs. Außerdem müssen rund 60 Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld zahlen, weil sie während der Fahrt ihr Smartphone benutzten. Zusätzlich konnte die Polizei zwei Personen ausfindig machen, die per Haftbefehl gesucht wurden. Die Kontrollen sollen laut Polizei in den nächsten Tagen und Wochen fortgesetzt werden.

Unfälle mit Alkohol am häufigsten an Wochenenden

Wie die Polizei berichtet, stieg die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle im vergangenen Jahr in Niederbayern um rund 20 Prozent. Konkret waren es rund 500 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, bei denen über 300 Menschen verletzt wurden und drei Menschen starben. Fast 3000 Verkehrsteilnehmer wurden wegen Alkohol am Steuer angezeigt. Generell ereigneten sich die meisten Alkoholunfälle am Wochenende.

Promillegrenzen im Straßenverkehr

Die Polizei nutzt die Aktion deshalb, um auf die Promillegrenzen im Straßenverkehr hinzuweisen:

- 0,0 Promille: Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot. Bei einem Verstoß müssen sie zusätzlich eine kostenpflichtige Nachschulung machen und die Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert.

- Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt.

- Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.

- Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.

- Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Fahrrad- oder Pedelecfahrer müssen ebenfalls mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und unter Umständen mit einem Fahrrad-/Pedelec-Fahrverbot und Autoführerschein-Entzug rechnen.

Diese Strafen gibt es bei Drogen im Straßenverkehr

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy auch ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen. Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat. Betroffene müssen dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

− ajk