Kelheim. Die Vogelgrippe hat den Landkreis Kelheim erreicht. Auf einem nichtgewerblichen Geflügelbetrieb im Trainer Gemeindeteil St. Johann gab es laut dem Landratsamt einen Ausbruch. Das Landratsamt hat eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet.
Auf dem betroffenen Hof wurden vor allem Entern und Hühner gehalten, wie das Landratsamt mitteilt. Viele Hühner wurden krank und starben. Bereits am 25. Februar entnahm das Veterinäramt Kelheim eine Probe. Das geht aus einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim vom 1. März hervor. Festgestellt wurde der Ausbruch demnach am Dienstag, 28. Februar. Die restlichen Vögel im betroffenen Betrieb wurden getötet und beseitigt.
Um zu verhindern, dass sich der Erreger ausbreitet, hat das Landratsamt eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Der umfasst Teile der Gemeinden Train, Siegenburg, Elsendorf und des gemeindefreien Gebietes Dürnbucher Forst.
Eine Überwachungszone umfasst einen zehn Kilometer großen Radius. Darin liegen ganz oder Teile der Gemeinden Abensberg, Aiglsbach, Attenhofen, Biburg, Kirchdorf, Mainburg, Neustadt a.d. Donau, Elsendorf, Rohr i. NB, Siegenburg, Train, Wildenberg und das gemeindefreie Gebiet Dürnbucher Forst. Im Landkreis Pfaffenhofen fällt in diese Zone das östliche Gemeindegebiet Münchsmünster mit Au, Auhausen, Dirnbergermühle, Forstpriel, Münchsmünster und Niedermühle. Im Landkreis Eichstätt wird überwacht das südöstliche Gemeindegebiet Pförring, Gemarkung Gaden.
Eine interaktive Karte mit Schutz- und Überwachungszone finden Sie hier.
Das Kreisamtsblatt mit Vorgaben für Geflügelhalter finden Sie hier.
Das Veterinäramt fordert die Geflügelhalter im Landkreis Kelheim auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.
- Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit freilebenden Vögeln: Halten Sie Ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf bzw. Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
-Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.
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In den vergangenen Wochen war in einem geflügelhaltenden Betrieb in Ergoldsbach das Virus HPAIV H5N1 festgestellt worden. Dann wenige Tage später auch in einem hühnerhaltenden Betrieb in der Nähe von Rottenburg an der Laaber. Um eine weitere Ansteckung zu verhindern, wurden eine Schutzzone und eine Überwachungszone eingerichtet. Die Überwachungszone betrifft auch Teile des Landkreises Kelheim.
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