Wasser und Kanal in Grafenau werden ab 1. Januar 2025 teurer. Dazu hat der Stadtrat bei seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig die entsprechenden Satzungen beschlossen.
Kämmerer Florian Hackl führte die Tagesordnungspunkt 3.1 und 3.2 im Detail aus. Eine Gebührenerhöhung ist wegen gestiegener Personalkosten, erhöhten Unterhaltsaufwendungen (vor allem durch Inflation und höhere Energiekosten) und durch die Umsetzung diverser RZWas-Maßnahmen mit zeitlich begrenzter Förderfähigkeit notwendig.
Zudem gibt es beim Wasser eine Unterdeckung von rund 139 000 Euro aus der Nachkalkulation für die Jahre 2020 bis 2024 und beim Kanal von rund 573 000 Euro, u. a. bedingt durch deutlich rückläufigen Verbrauch. Weil Wasser und Kanal für eine Kommune kostenrechnende Einrichtungen sind, muss diese Unterdeckung ausgeglichen werden.
Erhöhung der Verbrauchsgebühr, Anpassung der Grundgebühr
Dazu schlug die Verwaltung dem Stadtrat vor, die gestiegenen Kosten zum einen über eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr und zum anderen über eine moderate Anpassung bei der Grundgebühr darzustellen. Mit der Erhöhung der Grundgebühr können insbesondere verbrauchsunabhängige Kosten wie Infrastruktur, Personal usw. besser abgedeckt werden.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) ist mit der Neukalkulation der Wasser- und Kanalgebühren ab 2025 beauftragt worden.
Kubikmeter Wasser steigt von 1,54 Euro auf 1,99 Euro
Die bisherige Verbrauchsgebühr von 1,54 Euro netto pro Kubikmeter Wasser steigt auf 1,99 Euro. Zum Vergleich nannte Kämmerer Hackl die Gebühren bei Nachbarkommunen. Die lägen etwa in der Stadt Freyung bei ebenfalls 1,99 Euro und in der Stadt Regen bei 2,12 Euro.
Die Grundgebühren pro Jahr steigen von 60 auf 80 Euro (Dauerdurchfluss der Wasserzähler bis 4 Kubikmeter pro Stunde), von 75 auf 100 € (bis 10 m3/h), von 120 auf 160 € (bis 16 m3 /h) und von 1200 auf 1600 € (über 16 m3/h).
Der kalkulatorische Zins wird für den Gebührenzeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2025 in Anlehnung an die allgemeine Zinsentwicklung von ein auf zwei Prozent erhöht (gilt auch für Kanal).
Kubikmeter Abwasser steigt von 2,10 Euro auf 3,10 Euro
Beim Kanal steigt die bisherige Einleitungsgebühr von 2,10 Euro netto pro Kubikmeter auf 3,10 Euro. Damit wird auch die jährliche Rücklagenbildung von 160 000 Euro fortgesetzt, die als zwingend erforderlich angesehen wird, um die Investitionskosten für den Neubau der Kläranlage und die künftige finanzielle Belastung der Gebührenzahler abzumildern.
Bei Grundstücken bei denen nur Schmutzwasser abgeleitet werden darf, ermäßigt sich die Einleitungsgebühr auf 2,77 Euro pro Kubikmeter Abwasser.
Die 2021 eingeführten Grundgebühren pro Jahr bleiben unverändert bei 12 Euro (bis 4 m3/h), 15 € (bis 10 m3/h), 24 € (bis 16 m3/h) und 240 € (über 16 m3/h).
− ul
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