Für tausende Euro bestellt
Weil gefälschte Führerscheine nicht ankamen: Österreicher gehen zur Polizei

04.12.2021 | Stand 22.09.2023, 1:14 Uhr

−Symbolbild: Becker/dpa

Zwei Männer aus Freyung-Grafenaus österreichischem Nachbarbezirk Rohrbach sind mit einem nicht alltäglichen Anliegen bei der örtlichen Polizei aufgetaucht: Sie erstatteten Anzeige, weil ihre gefälschten Führerscheine nicht ankamen.



Wie die Beamten mitteilen, gelangten die zwei Männer im Alter von 27 und 29 Jahren im Juni 2021 über soziale Medien auf ein Inserat, in welchem Führerscheine zum Verkauf angeboten wurden. Nach einem Schriftverkehr mit dem unbekannten Verkäufer hätten die beiden schließlich beschlossen, Führerscheine der Klasse B zu kaufen, um diese im Straßenverkehr zu benutzen.

Sie überwiesen nach Polizeiangaben auf ein deutsches und britisches Konto einen Betrag im vierstelligen Bereich. Da die Führerscheine bis dato nicht geliefert wurden, erstatteten die beiden eine Anzeige bei der Polizei. Neben dem unbekannten Täter werden auch die beiden Männer der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt.

Ähnlicher Fall im Frühjahr in Dingolfing

Erst im Frühjahr warnte die Polizei im niederbayerischen Dingolfing davor, Führerscheine im Internet zu bestellen. Hier war eine 32-jährige Frau bei der Polizeiinspektion Dingolfing erschienen und hatte Anzeige wegen eines nicht zugestellten Führerscheins erstattet. Sie hatte nach eigenen Angaben einen mittleren vierstelligen Betrag bezahlt.

Wie die Polizei mitteilt, handelt es sich hier um ein illegales Angebot: Ein Führerschein stelle eine amtliche Bescheinigung dar, welche als Nachweis für den Besitz einer Fahrerlaubnis dient. "Diese wiederum kann in einzelne Klassen gegliedert sein und wird nur durch eine bestandene Prüfung erworben", so die Beamten. Die Bestellung beziehungsweise der Kauf eines Führerscheins ohne Ablegung der erforderlichen theoretischen oder praktischen Prüfung sei daher nicht erlaubt.

Rechtliche Finesse bezüglich Strafe für Käufer

Wie die Dingolfinger Polizei in diesem Fall auf PNP-Nachfrage mitteilte, ist die Frage der Strafbarkeit für Käufer von gefälschten Führerscheinen eine rechtliche Finesse: "Weil die Frau den Führerschein nicht bekommen hat, ist es nur der Versuch des Verschaffens von falschen Ausweispapieren und dieser ist straffrei", so ein Polizeisprecher. Von Amts wegen musste dennoch eine Meldung an die Staatsanwaltschaft gemacht werden - diese entscheide dann, ob das Verfahren eingestellt wird.

Anders wäre es etwa gewesen, wenn man sie bei einer Verkehrskontrolle mit dem verbotenen Führerschein erwischt hätte. Dann hätte die Frau definitiv mit einer Strafe rechnen müssen.