Zur Strafe ins Zuchthaus
Vor 100 Jahren schrieb der Waldkirchener Anzeiger aus Passau: „Der Häusler Karl Pauli von Sonndorf hatte sich wegen eines fortgesetzten Verbrechens der schweren Kuppelei zu verantworten und wurde zu einer Zuchthausstrafe von 1 Jahr 3 Monaten unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Dauer von 5 Jahren verurteilt. Auch wurde die sofortige Verhaftung angeordnet. Während der Verhandlung war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Begründung des Urteils war zu entnehmen, dass der Angeklagte in schamloser Weise den öfter bei ihm zusammen kommenden Burschen seit...