Über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Neureichenau. Um das Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ ging es bei einem Vortrag von der KAB Freyung-Grafenau, der Gemeinde Neureichenau und dem KAB Bildungswerk, zu dem 49 Teilnehmer gekommen waren. Referent Tobias Andrissek informierte, dass bei einer Betreuungsverfügung festgelegt wird, wer bei Bedarf als Betreuer eingesetzt werden soll. Ein Betreuer ist dem Betreuungsgericht Rechenschaft schuldig. Dies unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht. Hierbei bestehen keine Nachweispflichten gegenüber dem Betreuungsgericht. Zudem...