Mauth. Ab 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft und die Gemeinde Mauth passt ihre Hebesätze an. Zudem wurde in der Gemeinderatssitzung über den Erlass der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS) sowie über die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) beschlossen.
Zur Festlegung der Hebesätze für Grundsteuer A und B: Wie alle bayerischen Gemeinden muss auch die Gemeinde Mauth im Zuge der Grundsteuerreform ihre Hebesätze neu festlegen. In der Sitzung des Gemeinderates wurde die Hebesatzsatzung für die Grundsteuer zum 1. Januar 2025...