Unzulässige Auspuffanlage
Mann (58) wird auf dem Weg zum Elefantentreffen kontrolliert − Mangel muss vor Heimreise behoben werden

22.01.2025 |

Bald schon wird sich der Hexenkessel von Loh wieder mit Tausenden Besuchern füllen. Einen von ihnen kontrollierte jetzt die Polizei, wobei festgestellt wurde, dass die Auspuffanlage am Motorrad eines 58-Jährigen nicht zulässig ist. − Foto: Archiv/Königseder

Am Dienstagvormittag führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Grafenau im Gemeindebereich Innernzell Verkehrskontrollen durch.



Bereits von Weiten war für die Beamten das Annähern eines Kraftrades akustisch wahrnehmbar, weshalb das Motorrad zur Kontrolle angehalten wurde, wie es in einer Mitteilung der Polizei dazu heißt. Hierbei konnte der Grund für die übermäßige Geräuschentwicklung schnell gefunden werden.

Unzulässige Auspuffanlage verbaut

Der 58-jährige Fahrzeuglenker aus Bamberg, der bereits auf der Anreise zum Elefantentreffen war, hatte an seinem Fahrzeug eine unzulässige Auspuffanlage verbaut.

Den Fahrer erwartet nun ein empfindliches Bußgeld. Ehe der Kradfahrer die Heimfahrt nach dem Treffen antreten kann, muss er die Behebung des Mangels nachweisen, bzw. muss sein Kraftrad anderweitig abtransportieren lassen.

− pol

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