Schöfweg
Schöfweg nicht mehr länger kulant

08.04.2021 | Stand 22.09.2023, 1:29 Uhr

Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Schöfweg (Foto vom Ortszentrum) kam zur Sprache, dass bei kurzfristig eingereichten Bauanträgen keine Kulanz mehr gelte. −Foto: VG Schönberg

In Schöfweg rührt sich was: Über zahlreiche Bauangelegenheiten konnten die Gemeinderäte in der vergangenen Sitzung befinden. Eindringlich wiesen VG-Geschäftsführer Helmut Hörtreiter und Bürgermeister Martin Geier allerdings darauf hin, dass die bisherige Kulanz der Gemeinde, auch äußerst kurzfristig vor den Sitzungen eingereichte Anträge noch aktuell zu behandeln, nun ausgereizt sei.

Bereits mehrfach wurden Antragsteller direkt und auf Sitzungen auf die Abgabefrist von einer Woche vor der Sitzung hingewiesen. Wird sie unterschritten, stellt das für Verwaltung und Gemeinderat einen unnötigen Mehraufwand dar. "Es ist kaum möglich, sich vernünftig auf die Sitzung vorzubereiten", monierte auch Gemeinderat Reinhard Schiller. "Künftig wird die Abgabefrist nun konsequent umgesetzt", betonten Geschäftsführer und Bürgermeister.

Der Antrag zum Neubau eines Einliegerwohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf Fl.Nr. 3009/12, Gmkg. Schöfweg, im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen. Das Bauvorhaben befindet sich im neuen Baugebiet und entspricht allen Vorgaben, weshalb keine Abstimmung nötig war.

Einstimmig – unter Enthaltung von 2. Bürgermeister Markus Hies aufgrund persönlicher Beteiligung – wurde dem Antrag zum Anbau an ein Gebäude auf Grundstück Fl. Nr. 3785, Gmkg. Schöfweg, das Einvernehmen erteilt. Auch dem Ansinnen der Bauwerber, die eine Schleppdachgaube am Gebäude auf Fl.Nr. 3203, Gmkg. Schöfweg, beantragt hatten, standen keine Einwände entgegen.

Ebenfalls nichts auszusetzen war am Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 3559, Gmkg. Schöfweg. Der Anschluss an die Trinkwasserversorgung müsse aber noch geklärt werden.

Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung der Kirchturmspitze an der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Langfurth gaben alle Räte ihr Einvernehmen. Hier war ursprünglich eine Reparatur vorgesehen. Nach näherer Überprüfung hatte sich jedoch herausgestellt, dass der Schaden größer ist. Eine komplette Erneuerung ist notwendig.

Die Bedenken der Behörden und Fachstellen nach öffentlicher Auslegung des des Bebauungsplanes "Am Kirchanger" sowie des Flächennutzungsplanes wurden zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Der Entwurf wurde geändert und wird nun erneut ausgelegt.

Genauso wurde beim Flächennutzungsplan zum "Sondergebiet Touristik Gasthof zum Sonnenwald" verfahren und abgestimmt. Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung der mittelfristig geplanten umfangreichen Erweiterung des Gasthofes getan.

Einstimmig wurde die Satzung zur Aufstellung der Ergänzungssatzung "Sondorfer Weg" beschlossen. Die vorgebrachten Bedenken der Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend berücksichtigt. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

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