Freyung
Neue Regeln: Nachteil für Fahrschulen auf dem Land?

15.05.2020 | Stand 20.09.2023, 0:49 Uhr

Sprechen sich für spezielle Fahrschul-Regelungen für autobahnferne Regionen aus: Der Landtagsabgeordnete Max Gibis (l.) zusammen mit Fahrlehrer Franz Seitz. −F.: Büro Gibis

Groß war die Freude bei den Fahrschulen, als Ministerpräsident Markus Söder am 5. Mai verkündet hatte, dass nun auch Fahrschulen wieder sowohl theoretischen als auch praktischen Fahrschulunterricht geben dürfen – natürlich unter Hygieneauflagen. Die Fahrschulen hatten Mitte März ihren Betrieb einstellen müssen. Aber immerhin konnte diese Branche nun wieder ihre Dienstleistung anbieten. Allerdings stecke der Teufel im Detail, wie MdL Max Gibis in einer Pressemitteilung schreibt.

Denn: In der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung heißt es, "dass praktischer Fahrschulunterricht nur für die Dauer von maximal 60 Minuten zulässig sei", so Gibis. "Diese zeitliche Begrenzung ist für die prüfungsnotwendigen Autobahnfahrten für Fahrschüler aus den östlichen Gemeinden des Landkreises praktisch nicht darstellbar, da bereits für die Fahrt zur nächsten Autobahn teilweise bis zu 45 Minuten benötigt werden." Auch Fahrschulen hätten sich mit dem Problem bereits bei ihm gemeldet, so Gibis.

Er habe sich deshalb an Staatskanzleichef Florian Herrmann gewandt mit der Bitte, für die autobahnfernen Gebiete praxistaugliche Regelungen zu ergänzen, so Gibis. Inzwischen wurde dem Landtagsabgeordneten von der Staatskanzlei bereits signalisiert, dass die 60-Minuten-Regelung bei Überland- und Autobahnfahrten durch eine Pausenregelungen während der Fahrt umgesetzt werden kann.

− pnp/jj

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