Abgeordneter aus Kelheim
Kritik an der Verwaltungsgericht-Entscheidung für Freyung

15.06.2021 | Stand 21.09.2023, 22:32 Uhr

Unzufrieden mit dem eigenen Parteichef Hubert Aiwanger: der FW-Abgeordnete Hubert Faltermeier. −Foto: Curtis/FW

Mit Blick auf seinen Heimatlandkreis Kelheim übt der Landtagsabgeordnete Hubert Faltermeier (Freie Wähler) harsche Kritik an der Standortentscheidung für ein Verwaltungsgericht in Freyung.

"Dem stand und stehe ich wegen der schlechten Erreichbarkeit negativ gegenüber", sagte der frühere Landrat des Landkreises Kelheim gegenüber dem Donaukurier. Bisher hatte Niederbayern kein Verwaltungsgericht. Das sollte sich ändern, darüber waren sich CSU und Freie Wähler im Grundsatz einig. Doch bei der Standortfrage gerieten die beiden Regierungsfraktionen schnell aneinander. Denn die Freien Wähler, allen voran ihr Parteichef, Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger, favorisierten Grafenau.

Daraufhin hing der Koalitionssegen schief. Das ging so weit, dass Ministerpräsident Markus Söder (CSU) damit drohte, dass Niederbayern dann eben überhaupt kein Verwaltungsgericht bekommt und die Einrichtung komplett in Regensburg – also in der Oberpfalz – bleibt. Am Ende kam es mit Freyung zu einem Kompromiss.

Faltermeier: "Standortentscheidung abwegig"

Doch damit ist Hubert Faltermeier, anders als sein Parteichef Aiwanger, nicht zufrieden. "Ich verhehle nicht, dass ich damit nicht auf der Linie Aiwangers und meiner Fraktion liege", sagte der Kelheimer Abgeordnete. "Die Standortentscheidung ist für mich und für manche niederbayerische Landkreise im wahrsten Sinne des Wortes ,abwegig‘", so der FW-Politiker, der die Geschicke des Kreises Kelheim zwischen 1992 und 2016 lenkte und daher mit den hiesigen Verhältnissen bestens vertraut ist.

Der promovierte Verwaltungsjurist führt dazu ein Beispiel aus der Praxis an: "Wenn etwa ein Bürger aus dem Landkreis Kelheim wegen einer abgelehnten Baugenehmigung eine Klage einreicht, muss nicht nur er als Kläger, sondern auch sein Rechtsanwalt und auch der Baujurist des Landratsamts Kelheim als Beklagter – und eventuell weitere sachverständige Mitarbeiter des Landratsamts – eine mindestens zweistündige Fahrzeit mit dem Auto nach Freyung und wiederum zwei Stunden Heimfahrt in Kauf nehmen; von einer Zugfahrt gar nicht zu reden, die zwei mal vier Stunden Fahrzeit in Anspruch nähme."

Für den Abgeordneten Faltermeier, der dem Rechtsausschuss des Landtags angehört, ist klar: "Da gibt es wirklich zentralere Standorte in Niederbayern, die Standortentscheidung für Freyung ist alles andere als ,nah am Bürger‘."

− pnp