Firmen müssen Schwerbehinderte melden

20.01.2025 |

Passau/FRG. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März eingegangen sein, heißt es in einer Mitteilung von dort. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege, heißt es weiter. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich. Für...

Plus-Logo

Jetzt weiterlesen. Wählen Sie Ihren Zugang:

Kostenfrei weiterlesen
  • 5 Plus-Artikel frei
  • 14 Tage voller Zugriff in der PNP News-App
  • kostenfreier PNP Newsletter
Jetzt registrieren
PNP Plus - mtl. kündbar
mtl. 10,99 €
mtl. 10,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle PNP Plus-Artikel
  • Monatlich kündbar
  • Für Printabonnenten zum Sonderpreis von mtl. 1,99 €
Jetzt abonnieren
PNP Plus - Jahres-Abo
mtl. 7,99 €
mtl. 7,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle PNP Plus-Artikel
  • Ein Jahr zum Vorteilspreis lesen
  • Sie zahlen 12 Monate nur 7,99 € statt 10,99 €
Jetzt abonnieren

Sie sind bereits registriert oder Plus-Abonnent?