Passau/FRG. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März eingegangen sein, heißt es in einer Mitteilung von dort. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege, heißt es weiter. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich. Für...