Schönberg/Eberhardsreuth
Der Canyon bricht ein!

04.11.2022 | Stand 19.09.2023, 4:35 Uhr

Die erste Sprengung am "Grand Canyon" vor Schönberg fand am Freitagmittag (4. November) statt. −Foto: Strabag/Behringer

"Die Sprengung ist problemlos abgelaufen", sagt Patrick Gruber, Bauleiter der ausführenden Firma Strabag. An der Großbaustelle für den Kreisverkehr an der B85 nahe der Einmündung B 533 östlich der Ortschaft Schönberg-Mitternach wurden am Freitagmittag (4. November) die ersten Lockerungssprengungen durchgeführt.

Mit einem riesigen Bohrgerät wurden 80 bis zu sechs Meter tiefe Bohrlöcher für die Dynamitladungen gebohrt. Nun muss das Geröll erst wieder verladen werden, ehe dann die nächste Sprengung, voraussichtlich am Mittwoch durchgeführt wird. Bis Ende November wolle man mit den Sprengungen fertig sein.

Die Einwohner der Gemeindeteile Schönberg-Mitternach und Unterhüttensölden sowie sich gelegentlich in unmittelbarer Umgebung aufhaltende Personen müssen zu ihrer Sicherheit bestimmte Begleiterscheinungen kennen und Regeln beachten.

Die Sprengungen sind akustisch durch den Sprengknall und eine seismische Erschütterung des Gebirges wahrnehmbar. Die Intensität des Sprengknalls variiert in Abhängigkeit von der Wetterlage (Windrichtung, Nebel). Die seismische Erschütterung wird durch die gezündete Sprengstoffmenge je Zündzeitstufe, die Entfernung zur Sprengstelle und die Lage der Sprengstelle bestimmt. Die Belästigung durch Staub ist abhängig von der Wetterlage und betrifft nur die unmittelbare Umgebung der Sprengstellen. Die Sprengschwaden verteilen sich innerhalb weniger Minuten in unmittelbarem Bereich der Sprengstellen und stellen somit keine Gefährdung dar.

Die Sprengungen erfolgen in der Regel werktags zwischen 12 und 18 Uhr. Die Absperrung des Sprengbereichs erfolgt in einem Umkreis von 300 Meter durch Sperrung der Bundesstraßen, Zufahrten und Feldwege durch die Polizei und Mitarbeiter des Bauunternehmens. Die Anweisungen der Absperrposten sind zu befolgen, der Absperrbereich darf nicht betreten werden.

Die Sprengsignale werden bis an die Grenzen des Absperrbereiches wahrnehmbar mit Signalhorn oder Sirene gegeben und bedeuten: 1. Sprengsignal: Ein langer Ton = Sofort in Deckung gehen, 2. Sprengsignal: Zwei kurze Töne = Es wird gezündet, 3. Sprengsignal: Drei kurze Töne = Sprengung beendet. Das "Sofort in Deckung gehen" bezieht sich auf Personen im Absperrbereich.

Die Absperrung wird nach Kontrolle der Sprengstelle und der unmittelbaren Umgebung erst nach dem dritten Sprengsignal aufgehoben.

− be/ga