Weil ein Gutachter dem Schöffengericht überzeugend darstellen konnte, dass sich auf den gesicherten Geräten des Angeklagten Bild- und Videodateien, die kinder- und tierpornografischen Inhalts sind, befanden, und er diese teils weiterverbreitete, verurteilte das Amtsgericht Freyung einen 57-Jährigen aus dem Landkreis Freyung-Grafenau zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie einer empfindlichen Geldstrafe.