• Bauangelegenheiten: Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt 43 und die Aufstellung des Bebauungsplanes GE(e) Jandelsbrunn Bahnhof für die Flurstücke 28 bis 31 Gem. Jandelsbrunn wird aufgehoben, da der Antragsteller mitgeteilt hat, dass das Bauleitverfahren nicht weiterverfolgt werden soll.
Zur Errichtung eines Sechsfamilienhauses auf den Bauparzellen 135/58 und 135/59 im Baugebiet Raiffeisenstraße ist die Änderung des Bebauungsplanes Jandelsbrunn-West erforderlich. Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu, wenn mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag für die...