Wie bereits auch in Grafenau hatte sich der Marktgemeinderat bei einer Sitzung mit der Beschilderungssituation hinsichtlich 30er-Zonen befassen müssen. Und zwar hier im Bereich der FRG 35. Ergebnis: Auf den großen weißen Schildertafeln darf keine 30-Zone stehen. Diese muss als separates Tempolimit-Rundschild angebracht werden, weil Hinweise für den ruhenden und fließenden Verkehr getrennt werden müssen. Zudem ist Tempo 30 auf einer Kreisstraße nicht zulässig.