Bei ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Carolin Philipp vor den Augen der sichtlich angefassten Angehörigen, dass die Taten des Angeklagten „nicht bewährungsfähig“ seien und sie deshalb eine Haftstrafe verhänge. Im Fall eines 27-Jährigen aus dem Landkreis Passau, der das vierjährige Kind seiner Lebensgefährtin mit geballter Faust so fest ins Gesicht schlug, dass es ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, verhängte das Amtsgericht Freyung wegen gefährlicher Körperverletzung und der rohen Misshandlung Schutzbefohlener eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten.