Dingolfing
Zechpreller: 18-Jähriger kann seine Getränke in Disco nicht bezahlen

12.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:40 Uhr

Nicht nur die Rechnung von 80 Euro muss der junge Mann noch bezahlen, auch wurde er wegen Zechbetrug angezeigt. −Foto: lnp

Da wollte sich wohl jemand einen schönen Abend auf fremde Rechnung machen: Ein 18-jähriger Diskothekenbesucher in Dingolfing wurde am 11. Dezember laut Polizei wegen Zechbetrugs angezeigt.



Der junge Mann feierte in einer Dingolfinger Diskothek bis in die frühen Morgenstunden. Als gegen 5.50 Uhr die Abrechnung seiner Verzehrkarte anstand, konnte er nicht zahlen. Er war vorsätzlich ohne Bargeld oder Geldkarte in den Club gegangen.

Gegen den 18-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Zechbetrugs eingeleitet. Die Rechnung in Höhe von knapp 80 Euro muss er ebenfalls noch bezahlen.

− lnp