Ein kurzer Tratsch beim Bäcker hätte eine Verkäuferin bald einiges gekostet: Weil sie einer ehemaligen Kollegin gegenüber gesagt haben soll, dass der Ehemann gewalttätig gegenüber einer ihrer Freundinnen sei, musste sie sich wegen „übler Nachrede“ vor dem Landauer Amtsgericht verantworten.