409 Euro brachten eine junge Eichendorferin am Dienstag vors Landauer Amtsgericht (Landkreis Dingolfing-Landau). Die 21-Jährige hatte dem Arbeitsamt zwei Monate lang verschwiegen, dass sie Kindergeld bezog. Dies hätte sie aber angeben müssen und der Betrag wäre auf ihren „Hartz IV“-Bezug angerechnet worden. Demnach hat sie „durch Täuschung“, wie Richter Michael Piringer ihr klar machte, Leistungen erhalten, die ihr nicht zustanden.