Dingolfing-Landau. Zur Förderung der Sport- und Schützenvereine werden Haushaltsmittel des Freistaats Bayern und des Landkreises Dingolfing-Landau zur Verfügung gestellt. Die Anträge für die „Vereinspauschale 2025“ müssen spätestens bis Montag, 3. März 2025, vollständig im Landratsamt vorliegen.
Einen Anspruch auf die Fördermittel haben Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten, die gemeinnützig sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und deren Beitragsaufkommen die vorgegebenen Mindestbeitragssätze erreichen. In den Genuss der Förderung können auch Vereine ohne...