Wegen „vorsätzliche Insolvenzverschleppung in Tatvermehrung mit sieben Fällen des Subventionsbetruges“ vor Gericht. Unerlaubterweise haben die zwei Angeklagten etwa 125.000 Euro durch Corona-Hilfe bekommen.
Wegen „vorsätzliche Insolvenzverschleppung in Tatvermehrung mit sieben Fällen des Subventionsbetruges“ vor Gericht. Unerlaubterweise haben die zwei Angeklagten etwa 125.000 Euro durch Corona-Hilfe bekommen.
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