Welche Bäume müssen weg?
In der Gemeinde Eichendorf werden Bäume überprüft

16.01.2025 |
Verena Hendlmeier

Bürgermeister Josef Beham (l.) bedankte sich bei Kreisfachberater Andreas Kinateder für die Unterstützung bei der Begutachtung. − Foto: Hendlmeier

Vor Kurzem fand, mit Unterstützung durch Fachberater Andreas Kinateder, eine Begehung der Bäume statt, bei denen im Laufe des Jahres, Anfragen zur Fällung von Bürgern eingegangen waren oder die durch den Bauhof selbst zur Überprüfung angezeigt wurden.

Kinateder erläuterte, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, die notwendigen und ihm zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden treffen müsse. Es gehe hierbei jedoch nicht darum, jeder abstrakten Gefahr vorzubeugen. In den Kommunen im Landkreis stellt dies im Zusammenhang mit Bäumen einen immer wichtigeren Sachverhalt dar, der auch ernst genommen wird. Dabei ist es oft schwierig abzuwägen, was verkehrsgefährdend ist und noch schwieriger, was erhalten werden kann oder zur Fällung freigegeben werden muss.

Standort und Alter spielen eine wichtige Rolle



Zusammen beurteilte man bei diesem Termin bei einer Fülle von Bäumen, ob eine Fällung oder eine fachgerechte Baumpflege zur Erhaltung zu befürworten ist. Vor allem der Standort und das Alter spielten bei der Einordnung eine Rolle. Die Vitalität eines Baumes wurde im Anschluss ebenfalls in der Entscheidung berücksichtigt.

So konnte man sich dahingehend verständigen, dass zum Beispiel ein alter mit abgestorbenem Holz besetzter Baum, der weder einen Aufenthaltsraum noch eine Straße unmittelbar gefährdet, nicht gefällt werden soll. Ein derartiger Baum kann noch Lebensraum für seltene Tierarten oder Vögel, wie zum Beispiel den Kleiber, darstellen. Soweit sich Bäume an verkehrssicherheitsrelevanten Standorten befinden, wurde erörtert, ob Rückschnitts- und Pflegemaßnahmen ausreichend sein könnten, um die Stand- und Bruchsicherheit zu gewährleisten.

Es wurden viele Pflegemaßnahmen diskutiert. So kann man mit einem Kronenpflegeschnitt, Kronensicherungsschnitt oder auch mit einer Kronensicherung (einem Gurtsystem) Bäume noch sehr lange erhalten. Sollte sich jedoch der Pflegeaufwand als völlig unwirtschaftlich erweisen oder der Straßenraum oder Aufenthaltsbereich durch eine Pflege nicht hergestellt werden können, so sind die Bäume zu fällen.

Standort und Alter spielen eine wichtige Rolle



Vor allem alte Bäume fallen in den Fokus der Verkehrssicherungspflicht. Gerade diese weisen aber ein Vielfaches der ökologischen Bedeutung von Jungbäumen auf. Weiter sind Großbäume in der Landschaft wichtige Trittsteine zwischen Biotopen und verbinden Lebensräume. Sie sind mehr als nur „Straßenbegleitgrün“. Gerade Pappeln, Birken, Weiden oder Eichen spielen eine wichtige Rolle als Lebensraum. Deshalb riet Kinateder eindringlich dazu, diesen Faktor miteinzuberechnen, sollte die Gemeinde einen Baum fällen müssen.

Bei einer Nachbepflanzung, die auch an einer anderen Stelle im Gemeindegebiet vollzogen werden kann, sollte sich die Anzahl der nachgepflanzten Bäume an dem Wert des gefällten Baumes richten.

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