Der Generalstaatsanwalt forderte eine empfindliche Geldstrafe, weil ein Mamminger (Landkreis Dingolfing-Landau) über Ausländer „Gehören an die Wand gestellt und fertig“ gepostet hatte. Ist das strafbare Hetze? Der Richter am Amtsgericht Landau entschied mit einem klaren Urteil.