Ein belarussischer Militärfeuerwehrmann, der in Polen als Taxifahrer jobbte, bevor er in Deutschland Asyl beantragte, behauptet, dass sein Führerschein, den er in der Ukraine gemacht haben will, keine Fälschung sei, obwohl das in einem früheren rechtskräftigen Strafbefehl bereits festgestellt wurde. Das ist, zusammengefasst, der Rahmen innerhalb dessen sich das Landauer Amtsgericht mit einer Urkundenfälschung beschäftigten musste. Jetzt ist das Urteil gefallen, der Angeklagte fährt (ohne Führerschein) für neun Monate in den Knast.
Die Geschichte klingt kurios: Am 1. Mai dieses Jahres war ein 39-jähriger Asylbewerber aus Eggenfelden im Bereich der Polizeiinspektion Landau auf der B20 einer Verkehrskontrolle unterzogen worden. Dabei zeigte der Mann aber nicht seinen Führerschein vor, sondern lediglich ein Foto eben dessen auf seinem Handy.
Bei der anschließenden Überprüfung des „Dokuments“ stellte sich dann aber heraus, dass dieser Führerschein in der Vergangenheit offenbar bereits als Fälschung erkannt und eingezogen worden war. Was wiederum die Tatbestände des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ und der Urkundenfälschung mit sich brachte.
Das allerdings wollte der Angeklagte so nicht stehen lassen. Er habe damals in der Ukraine den Führerschein gemacht, das Dokument sei ihm zu Unrecht abgenommen worden. Mit eben dieser Fahrerlaubnis habe er zunächst in der Ukraine als Lastwagenfahrer, später dann in Polen als Taxifahrer gearbeitet. 2021 sei er dann nach Berlin gekommen, um aus nicht näher genannten Gründen Asyl zu beantragen. Dabei habe er sich mit dem Führerschein ausweisen wollen – doch man habe das angeblich gefälschte Dokument eingezogen.
Eine neue Fahrerlaubnis habe er nicht beantragen können, denn dafür, so der Angeklagte, hätte er persönlich in die Ukraine reisen müssen, was heute als weißrussischer Militärfeuerwehrmann nicht mehr möglich sei. Das wollte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht gelten lassen und zeigte auf, dass es sehr wohl möglich gewesen wäre, das Dokument von Deutschland aus zu beantragen. Da fiel dem Angeklagten ein, dass die dafür notwendigen Dokumente im Haus seiner damaligen ukrainischen Vermieterin verbrannt seien.
Angeklagter war über Fälschung informiert
Um diese Angaben soweit möglich überprüfen zu können, setzte Richter Michael Pieringer einen weiteren Verhandlungstermin für den gestrigen Dienstag an. Und dieser sollte für den Angeklagten nicht gut laufen. Zum einen ergab eine Anfrage über das Landratsamt Rottal-Inn, dass in der Ukraine keine Kenntnisse vorliegen, dass der Angeklagte dort eine Fahrerlaubnis erworben hätte. Zum anderen belegte ein kriminaltechnischer Prüfbericht, dass es sich bei dem eingezogenen Führerschein tatsächlich um eine Totalfälschung handelte. Das sei dem Angeklagten damals auch in einem Strafbefehl schriftlich mitgeteilt worden.
„Es kann durchaus sein, dass Sie in der Ukraine Fahrstunden genommen haben und zur Prüfung angetreten sind. Bestanden habe sie eine solche aber jedenfalls nicht. Da haben Sie sich halt auf anderem Weg einen Führerschein besorgt“, fasste der Richter die Beweisaufnahme vor der Urteilsniederlegung zusammen. Dennoch beharrte der Angeklagte in seinem abschließenden Statement auf der Richtigkeit seiner Geschichte. Das Gericht überzeugte er damit allerdings nicht: „Ihre Aussagen passen hinten und vorne nicht zusammen“, so Pieringer.
Am Ende blieben für das Gericht die Tatbestände des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und, was wesentlich schwerer wiegt, die Urkundenfälschung. Zieht man dazu noch eine offene Bewährungsstrafe sowie sechs Eintragungen im Bundeszentralregister in Betracht, sind die neun Monate Freiheitsstrafe, die Richter Michael Pieringer im Namen des Volkes verkündete, nicht überraschend.
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