Syrer wegen Hehlerei vor Gericht
Edel-Mountainbike in Dingolfing für 25 Euro „gekauft“

01.11.2024 | Stand 01.11.2024, 19:00 Uhr |

Gerade einmal 10 Minuten hatte die Verhandlung am Donnerstag am Landauer Amtsgericht gedauert, da hatte der Beschuldigte, ein 26-jähriger Syrer aus Dingolfing, ein Einsehen und akzeptierte den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Hehlerei, gegen den er zunächst Einspruch eingelegt hatte.

Er habe im Juni/Juli 2023 in der Dingolfinger Löhestraße einem Mann, der wie der Beschuldigte dort wohnt, ein hochwertiges Mountainbike für 25 Euro abgekauft, legte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag im großen Sitzungssaal des Amtsgerichts dem Beschuldigten zur Last. Dabei habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich bei dem Fahrrad um Diebesgut handle.

Der Verkäufer habe ihm versichert, dass das nicht der Fall sei, äußerte der 26-Jährige, der mit einer Dolmetscherin vor Gericht erschienen war. Eine Aussage, die Richterin Eva Ruhland umgehend entkräftete. Sie habe den Verkäufer zwei Wochen zuvor auf der Anklagebank gehabt und dieser sei geständig gewesen.

Er hätte zuvor noch nie ein Fahrrad gekauft und hätte deshalb nicht erkennen können, dass es sich dabei um Diebesgut handele oder welchen Wert es habe, versuchte der Syrer weiter sich zu rechtfertigen. „Das kaufe ich ihnen nicht ab“, so die Richterin. Das hochwertige Fahrrad sei erkennbar komplett umlackiert worden, die Rahmennummer abgefeilt. An dem Fahrrad seien hochwertige Komponenten, wie eine Shimano-Schaltung, verbaut gewesen. „Das ist auch für einen Laien erkennbar, dass das Rad mehr als 25 Euro wert ist“, so Richterin Eva Ruhland, die den Wert des Rades mit etwa 1500 Euro angab.

Sie zeigte dem 26-Jährigen dann seine Optionen auf. Entweder er nehme den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und akzeptiere die Geldstrafe über 600 Euro, oder er bleibe bei seiner Aussage, von nichts gewusst zu haben und müsse in diesem Fall mit einer deutlich höheren Strafe rechnen. Lange musste der Dingolfinger nicht überlegen und zog umgehend seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Ein geladener Zeuge musste nicht mehr aussagen. So war die Verhandlung nach gerademal 10 Minuten wieder zu Ende.

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