Landau
Zwei Wochen Dauerarrest für Schlag mit Glas

Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt: 22-Jähriger attackierte 25-Jährigen in Disco

19.10.2020 | Stand 25.10.2023, 10:48 Uhr

Der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte 22-Jährige bekannte sich am Ende doch noch schuldig. −Symbolfoto: Mühlehner

So verzwickt der Fall in Sachen gefährliche Körperverletzung vor zwei Wochen noch war (wir berichteten), so schnell ging es mit der Urteilsfindung am Montag beim Fortsetzungstermin am Amtsgericht Landau. Der 22-jähriger Angeklagte aus Dingolfing hatte beim ersten Termin behauptet, der Nebenkläger wäre in einer Dingolfinger Diskothek Ende September 2018 auf ihn losgegangen. Am Montag gestand er plötzlich, dem 25-jährigen Geiselhöringer doch mit einem Glas ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Schöffengericht verurteilte ihn deshalb zu zwei Wochen Dauerarrest und einer Geldstrafe von 1200 Euro nach dem Jugendstrafgesetz.

Der Angeklagte – der sich bislang nicht zu der Tat geäußert hatte – legte über seinen Verteidiger ein Geständnis ab. Er habe die vergangene Sitzung noch einmal Revue passieren lassen und bereue, dass es zu dem Vorfall gekommen sei. Er gab zu, auf den 25-Jährigen zugegangen zu sein, als er diesen in der Diskothek mit seiner damaligen Freundin und der Schwester an der Bar sprechen sah, und ihm dann ein Glas ins Gesicht geschlagen zu haben. Genauer, etwa zum Motiv, äußerte er sich nicht. "Meinem Mandanten fällt es noch immer schwer, dazu zu stehen", bekannte der Verteidiger. "Es hat zwar auch von Seiten des Nebenklägers und einiger Zeugen Widersprüche gegeben, aber im Großen und Ganzen ist das korrekt so."

Widersprüche gibt es nun vor allem bei den Aussagen der zwei Frauen, die trotz mehrmaliger Hinweise auf die Wahrheitspflicht behauptet hatten, keine Angriffe des Angeklagten gesehen zu haben. Das zweifelte Richter Florian Piringer schon in der ersten Sitzung an, zumal die Schwestern angaben, nur knapp einen Meter neben dem Geschehen gestanden zu haben. "Da wird sich die Staatsanwältin sicherlich eine Notiz dazu gemacht haben", versprach Piringer bei der Urteilsverkündung.

Die Verteidiger der beiden Parteien hatten sich im Vorfeld bereits auf einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 3045 Euro geeinigt – die Hälfte der Summe, die der Nebenkläger bei einer zusätzlich Zivilklage gefordert hatte. Diese wird nun zurückgezogen, das Geld wurde noch in der Sitzung übergeben.

Weil der Angeklagte wegen einer Beleidigung im Juni 2019 bereits vorbestraft war und in der Folge Sozialstunden abgeleistet sowie eine Geldauflage von 1000 Euro gezahlt hatte, reduzierte das Gericht den von der Staatsanwältin geforderten Betrag von 2000 auf 1200 Euro, zu zahlen an die Lebenshilfe Landau.

"Wir befinden uns hier schon bei einer gefährlichen Körperverletzung im oberen Bereich", erklärte Richter Piringer. "Das Glas ist gebrochen und im Stirnbereich, da ist durchaus auch das Auge in Gefahr. Das war also Glück im Unglück." Einen Arrest hielt er deshalb für sinnvoll. "Damit Sie sich das Unrecht Ihrer Tat vor Augen führen können. Und sich vor allem fragen: Wie kann ich in so einer Situation anders reagieren?" Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.