Dingolfing-Landau
Verkürzte Quarantäne: Landratsamt informiert über neue Regelung

Landratsamt informiert über neue Regelung

12.01.2022 | Stand 12.01.2022, 17:15 Uhr

−Symbolfoto: Sina Schuldt

Der Beginn der fünften Welle macht sich auch im Landkreis bemerkbar. Am Dienstag sind dem Gesundheitsamt 128 Fälle gemeldet worden. Die Inzidenz liegt bei 323. Vor einer Woche war sie nur halb so hoch.

Nachdem bisher nur der Samstag als offener Impftag am Impfzentrum genutzt worden ist, ist es nun wieder an jedem Öffnungstag möglich, sich ohne Termin impfen zu lassen. Dennoch ist es aus organisatorischen Gründen wünschenswert, sich vorher einen Termin über www.impfzentren.bayern zu buchen. Das Impfzentrum in Dingolfing ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr sowie am Samstag von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Aktuell stehen alle Impfstoffe zur Auswahl.

Die "Allgemeinverfügung Isolation" des Freistaats Bayern hat auch Auswirkungen auf bereits ausgesprochene Quarantänezeiten. Konkret ist neu geregelt, dass Kontaktpersonen und Indexfälle auch nur noch zehn Tage (bisher 14) in Quarantäne müssen. Dies gilt automatisch nach Ablauf der zehn Tage. Am siebten Tag der Quarantäne besteht die Möglichkeit zur Freitestung. Die neue Regelung umfasst auch die bereits aktuell unter Quarantäne stehenden Personen. Personen, die sich nach dem siebten Tag freitesten, schicken das negative Testergebnis an CTT-BW2@landkreis-dingolfing-landau.de.

Bis auf Weiteres erweitert die PCR-Teststation in Dingolfing, Industriestraße, seine Öffnungszeiten: Ab 23. Januar ist die Teststation auch sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Die Terminbuchung ist möglich unter www.coronatest-dingolfing.de.

− lnp