Nach zwei Verhandlungstagen durfte der Angeklagte am Mittwoch als freier Mann den Sitzungssaal des Landgerichts Landshut verlassen. Sowohl Staatsanwältin Sandra Strohner, als auch Verteidiger Markus Ott plädierten nach Beendigung der Beweisaufnahme auf Notwehr und forderten den Freispruch des 26-jährigen Familienvaters. Dem folgte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Landshut. "Der Angeklagte war in der Notwehr-Situation zu einer Verteidigung berechtigt", wie der Vorsitzende Richter Markus Kring das Urteil begründete.