Dingolfing-Landau
Fünf Tage unter Inzidenz 50: Fast überall entfällt die Testpflicht, nur nicht für die Schüler

Hoffnung auf großflächige Lockerungen ab nächste Woche – Präsenzunterricht für alle Schüler? – Landratsamt gibt Antworten

04.06.2021 | Stand 04.06.2021, 20:00 Uhr

Dürfen ab Montag wieder alle Schüler in die Schulen? −F: bn

Der Landkreis Dingolfing-Landau war am Freitag den vierten Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50, der für weitere Lockerungen stabil gehalten werden muss. Bleibt der Inzidenzwert auch am Samstag unter 50, sind ab Montag, 7. Juni, weitere Lockerungen möglich. Dazu hat die Heimatzeitung beim Landratsamt nachgefragt.

Ein Sprecher bestätigt in seinen Antworten, dass in vielen Bereichen ein Test nicht mehr nötig sein wird. Lediglich für die Schüler, die wohl in den Präsenzunterricht zurückkehren dürfen, gibt es weiterhin die vollen Auflagen: Tests und durchgängige Maskenpflicht.

Am Samstag ist wohl der fünfte Tag mit einer Inzidenz unter 50. Können dann die Gäste ohne Test in die Freibäder?
Ja, die Testpflicht für Freibäder würde entfallen.

Welche Auswirkungen hat das für einen Biergartenbesuch? Sind weiterhin Tests notwendig?
Nein, für den Biergarten wäre kein Test mehr notwendig.

Können Kinos öffnen?
Kinos konnten bereits bei einem Inzidenzwert von unter 100 mit fester Platzzuweisung und Test öffnen. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 wäre ein Besuch auch ohne Test möglich.

In Versammlungen wie bei Sitzungen in den Gemeinden oder auch im Landratsamt gibt es keine Testpflicht mehr und auch die Maskenpflicht wird freiwillig. Ist das richtig?
Diese Entscheidung obliegt der jeweiligen Kommune und stützt sich auf das Hausrecht.

Gilt in den Schulen ab Montag Präsenzunterricht?
Sollte am Samstag der Wert unter 50 bleiben, ist ab Montag der Präsenzunterricht möglich.

In den Schulen sind weiterhin Tests und Maske, inzwischen sogar eine medizinische, vorgeschrieben?
Ja, medizinische Masken erst ab der 5. Jahrgangsstufe.

In den Schulen darf weiterhin am Sitzplatz und den Pausenhöfen die Maske nicht abgenommen werden?
Die Vorgaben richten sich nach dem derzeit gültigen Hygieneplan. Es gibt nach wie vor die Möglichkeit, individuelle Tragepausen zu genehmigen. Entscheidend ist die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands. Zur Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten, können alle Personen ihre Mund-Nase-Bedeckung abnehmen. Schülern müssen Tragepausen/Erholungsphasen gestattet werden. So kann beispielsweise Schülern gestattet werden, die MNB auf den Pausenflächen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülern gesorgt ist. Auch während einer effizienten Stoßlüftung des Klassen- bzw. Aufenthaltsraums können Schüler die MNB am Platz abnehmen.

Wieso ordnen Sie weiterhin die Testpflicht an den Schulen an?
Die Testpflicht ergibt sich aus den Vorgaben des Kultusministeriums bzw. des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und wird nicht vom Landkreis angeordnet.

Wieso gilt an den Schulen weiterhin die generelle Maskenpflicht?
Auch die Maskenpflicht ergibt sich aus den Vorgaben des Kultusministeriums bzw. des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Grundsätzlich müssen weiterhin Anstrengungen unternommen werden, die Infektionszahlen gering zu halten und mögliche Infektionsträger frühzeitig zu erkennen. Die vergangenen Wochen haben trotz eingeschränktem Betrieb an den Schulen gezeigt, dass immer wieder Fälle auftraten, die dank der Maßnahmen frühzeitig erkannt werden konnten. Die Infektionswelle ist trotz der positiven Entwicklung noch nicht gänzlich vorbei.

− bn