Dingolfing
Drei Haushalte in einem Auto - wann ist das erlaubt?

16.11.2020 | Stand 22.09.2023, 1:03 Uhr

Drei Haushalte in einem Auto sind derzeit verboten - außer in bestimmten Fällen. −Symbolbild: dpa

Für Aufsehen gesorgt hat am Wochenende der Fall einer Verkehrskontrolle in Dingolfing, bei der festgestellt wurde, dass Personen aus drei Haushalten in einem Auto saßen.

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Die Insassen des Autos hatten laut Polizei "keinen triftigen Grund" für ihre gemeinsame Fahrt - deshalb erwarten sie jetzt Bußgelder. "Grundsätzlich dürfen sich derzeit nur Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen, egal ob im Park, in einer Wohnung oder eben im Auto", erklärt Maximilian Bohms, Pressesprecher im Polizeipräsidium Niederbayern. Ausnahmen gebe es nur, wenn diese Zusammenkunft "unabdingbar" sei - etwa aus beruflichen Gründen.

So kann es also sein, dass Handwerker beispielsweise nicht zu dritt zur Arbeit fahren und also keine Fahrgemeinschaft bilden dürfen - wenn sie sich dann in der Arbeit auf den Weg zu einer Baustelle machen, dürfen sie aber sehr wohl im selben Fahrzeug sitzen. Dass das absurd ist, sieht auch der Sprecher des Polizeipräsidiums ein - "aber es ist eben die derzeitige Regelung", sagt er. Ob es in solchen Fällen zu Bußgeldern kommt, sei aber immer "Einzelfallentscheidung". Auch bei Fahrgemeinschaften von Eltern, die Schüler zur Schule fahren, gilt demnach die Zwei-Haushalte-Regelung: Nur das eigene Kind und Kinder aus einem weiteren Hausstand dürfen gleichzeitig transportiert werden.

Wie hoch das Bußgeld im Dingolfinger Fall ausfallen wird, kann das Landratsamt Dingolfing-Landau übrigens noch nicht sagen. Ein Sprecher erklärt auf Nachfrage, dass diese Entscheidung wohl erst in ein paar Tagen getroffen werde. Der Regelsatz beträgt laut Landratsamt pro Person 150 Euro.