Dingolfing-Landau
Donau-Isar-Klinikum: Neue Besuchsregelungen an den Krankenhäusern

Ausnahmen für die Angehörigen von Sterbenden

23.08.2021 | Stand 23.08.2021, 17:18 Uhr

Für alle Häuser des Donau-Isar-Klinikums, hier das Krankenhaus in Landau, gelten die neuen Besuchsregelungen. −Foto: Archiv Nadler

Am Donau-Isar-Klinikum mit den Standorten Landau, Dingolfing und Deggendorf gelten neue Besuchsregelungen.

"Wir bekommen immer wieder Anfragen, warum wir bei unseren Besuchsregelungen bleiben", berichtet Vorstand Dr. Wolff vom Donau-Isar-Klinikum. Ihre Antwort ist klar: "Die Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz der Patienten." Auch wenn die Inzidenzen relativ niedrig sind, geht das Klinikum keine Risiken ein.

"Die Impfquote ist noch nicht hoch genug, daher können wir Erleichterungen vor unseren Patienten nicht verantworten", erläutert die Klinikleitung. Wichtig sei, besondere Situationen durch angemessene Ausnahmeregelungen zu berücksichtigen. Dies betreffe die Begleitung von sterbenden Patienten durch ihre Familien.

Das Klinikum stellt seine aktuellen Regelungen vor:

• Patienten dürfen eine feste Person benennen, die sie einmal am Tag für eine Stunde besuchen darf. Diese Person muss während des gesamten Aufenthalts dieselbe sein.

• Grundsätzlich sind Besuche im Klinikum Deggendorf täglich von 10 bis 17 Uhr und in Dingolfing und Landau täglich zwischen 13 bis 17 Uhr möglich. Aus medizinischen oder organisatorischen Gründen kann es zudem Einschränkungen geben.

• Der Zutritt für alle Besucher ist zu den Besuchszeiten unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich: Getestet, geimpft oder genesen – mit Nachweis.

• Bei der Begleitung sterbender Menschen gelten die gleichen Regelungen wie im Gesamthaus. In Abhängigkeit zur jeweiligen Situation des Patienten und der Familienverhältnisse können in Absprache mit den behandelnden Ärzten individuelle Reglungen vereinbart werden.

• Die Begleitung von Schwangeren im Kreißsaal durch den Partner oder eine andere benannte Begleitperson ist ohne zeitliche Beschränkungen möglich. Väter oder eine andere benannte Begleitperson dürfen die Mütter und Neugeborenen wie bisher einmal täglich ohne eine starre Zeitvorgabe besuchen.

• Die bisher gelten Regelungen, wonach Kinder unter 14 Jahren ohne zeitliche Vorgabe von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden dürfen, gelten weiterhin fort. Ein Besucher darf einmal am Tag für eine Stunde kommen.

• Von allen Regelungen sind Ausnahmen möglich, über die der jeweilige Chefarzt entscheidet.

• In den Einrichtungen des Donau-Isar-Klinikums gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske.

• Besucher registrieren sich am Eingang namentlich. Dabei erhalten sie einen Handzettel mit allen wichtigen Informationen. Am Einlass erfolgt eine kurze Einweisung in die Hygiene. Besucher werden aufgefordert, auf direktem Weg die jeweilige Station aufzusuchen und sich dort zu melden.

• Personen, bei denen Erkältungssymptome oder andere für eine COVID-Infektion typischen Symptome auftreten, dürfen keine Patienten besuchen oder Schwangere begleiten. Eine bereits bestehende Besuchserlaubnis erlischt in diesem Fall. Selbstverständlich steht die Notfallversorgung für sie uneingeschränkt zur Verfügung.

− lnp