Eine Bürger aus dem Landkreis Dingolfing-Landau hofft im Diesel-Skandal auf Schadensersatz. Das Urteil des Landgerichts Landshut - zu ihren Gunsten - hat das Oberlandesgericht jetzt bestätigt.
Vertuschen. Verschleiern. Verwischen. Verbergen. Verzögern. Verschleppen. Doch die Gerechtigkeit scheint zu siegen. Nachdem Brigitte Bauer (Name von der Redaktion geändert) aus dem Landkreis Dingolfing-Landau um Schadensersatz wegen einer unerlaubten Software im Auto gekämpft und in erster Instanz gegen die Volkswagen AG gewonnen hatte, versuchte das Weltunternehmen aus Wolfsburg die Niederlage vor Gericht zu verhindern und legte Berufung ein.
Der 33. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes München bremste den Autohersteller aus und hat das Urteil des Landgerichts Landshut vorläufig bestätigt. "Noch ist die Angelegenheit nicht rechtskräftig, aber es ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung", verdeutlicht Rechtsanwalt Dr. Josef Oswald aus Landau, "der Beschluss des Oberlandesgerichtes München vom 9. Juni 2021 regt aus Kostengründen eine Berufungsrücknahme der Volkswagen AG wegen fehlender Erfolgsaussichten an. Das Unternehmen war in Zusammenhang mit dem "Abgas-Skandal" und dem Einbau einer Schummel-Software vom Landgericht Landshut verurteilt worden, Schadensersatz in Höhe von 5183,83 Euro zu bezahlen.