Landau
34-jähriger Pilstinger steht vor Landauer Amtsgericht: Schuldig des schweren Diebstahls

16.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:17 Uhr

Eine regelrechte Diebstahlserie hat der Pilstinger verübt. Deswegen musste er sich vor dem Landauer Amtsgericht verantworten. −Foto: Archiv/Birgmann

Von Madeleine Klee

Wie sehr Drogen das Leben von Grund auf durcheinanderbringen können, hat sich bei einem Fall vor dem Landauer Amtsgericht gezeigt: Ein 34-jähriger Pilstinger musste sich wegen schweren Diebstahls verantworten. Er soll gleich eine ganze Diebstahlserie begangen, etliche Fahrräder gestohlen und Baucountainer, auf der Suche nach wertvollen Werkzeugen, aufgebrochen haben – alles, um seine Sucht zu befriedigen und zu finanzieren. Der Mann gestand die Tat vollumfänglich und wurde von Richterin Eva Ruhland schuldig gesprochen.

Zehn Fahrräder, Hochdruckreiniger, Akkus, Handkreissäge, Winkelschleifer, Schlagbohrer, Baustellenradio und noch einige Werkzeuge mehr soll der Beschuldigte zwischen Juli und September 2021 gestohlen haben. Das Seltsame: Vor diesen Diebstahldelikten sei der Pilstinger nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Ein Gramm Crystal Meth am Tag konsumiert

Da hakte Richterin Eva Ruhland nochmal genauer nach, wie es denn zu der Tat gekommen sei. Bis dahin habe er sein Leben in Griff gehabt, habe immer gearbeitet, wie der Beschuldigte vor Gericht betonte. Dann habe er sich von seiner damaligen Freundin getrennt und sei in die falschen Kreise geraten. Seitdem sei er „schwer drogenabhängig“, habe seit 2018 jeden Tag ein Gramm Crystal Meth konsumiert.

Um die Sucht zu finanzieren, überzeugten ihn die Dealer, Wertsachen zu stehlen und diese im Austausch für die Drogen bei ihnen abzugeben. Als er dann auf frischer Tat ertappt wurde, als er gerade wieder einen Baucontainer aufbrechen wollte, sei er sogar froh gewesen, als er verhaftet wurde. Da habe er gewusst, dass sich sein Leben ändern müsse. Mittlerweile sei er wieder clean, habe vier Wochen einen kalten Entzug gemacht. Auch sei er wieder in stabilen Verhältnissen, habe eine neue Lebenspartnerin und auch wieder eine Arbeit.

„Es tut mir extrem leid, was ich getan habe“, sagte der Angeklagte zu Richterin Eva Ruhland. Auch deswegen habe er gegen die drei Drogendealer ausgesagt, wie er erzählte. Obwohl er vor ihnen Angst gehabt habe. Sie seien zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden.

Auch der Sachbearbeiter bei der Polizei betonte vor Gericht, dass der Angeklagte „hochgradig abhängig sei“ und dass man in diesem Fall durchaus von „Beschaffungskriminalität“ sprechen könne.

In seinem Plädoyer sagte auch Staatsanwalt Maierthaler, dass der Angeklagte wohl „unter erheblichen Suchtdruck“ gehandelt habe. Nichtsdestotrotz sei der Mann wegen besonders schweren Diebstahls in 15 Fällen schuldig zu sprechen. Denn: Obwohl der Angeklagte das meiste Diebesgut zurückgegeben habe, sei trotzdem ein großer Beuteschaden zusammen gekommen, der Restschaden betrage mehr als 6600 Euro. Er forderte ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, die allerdings auf drei Jahre Bewährungszeit ausgesetzt werden könne, da der Beschuldigte die Tat gleich zugegeben und auch Aufklärungshilfe gegen die Drogendealer geleistet habe.

Angeklagter sei nicht nur Täter, sondern auch Opfer

Rechtsanwalt Peter Kempe betonte, dass die Tat seines Mandanten unter die „klassische Beschaffungskriminalität“ falle. Alles, was er gestohlen habe, sei eins zu eins so an die Dealer weitergegeben worden. „Er ist nicht nur Täter, sondern auch Opfer der eigenen Sucht, aber auch der anderen Straftäter“, sagte er.

Richterin Eva Ruhland ging der Forderung des Staatsanwaltes nach und verurteilte den Pilstinger zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. „Sie haben hier einen sehr positiven Eindruck hinterlassen“, erklärte sie in der Urteilsverkündung, warum Bewährung möglich war. Hätte er die Tat nicht von Anfang an vollumfänglich gestanden, sei der Fall höchstwahrscheinlich vor dem Schöffengericht gelandet und vermutlich nicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet worden, wie sie betonte. Er habe „mustergültig gezeigt“, dass er seinen Fehler wieder gut machen möchte, nicht zuletzt auch bei der Aufklärungshilfe gegen die Drogendealer. Der Angeklagte nahm das Uhrteil an. Die Richterin ermahnte: „Ich hoffe, dass wir uns hier nicht mehr sehen.“