Schockanrufe
Zwei Frauen aus dem Landkreis Deggendorf übergeben Betrügern mehrere tausend Euro

27.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:23 Uhr

Zwei Frauen aus dem Landkreis Deggendorf wurden Opfer von Schockanruf-Betrügern. −Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild

Zwei Frauen aus dem Landkreis Deggendorf sind am Freitag, 24. März, Opfer von Schockanruf-Betrügern geworden. Sie übergaben den Tätern jeweils einen fünfstelligen Euro-Betrag. Die Polizei vermutet, dass es sich in beiden Fällen um den gleichen Abholer handelt.



Gegen 12.30 Uhr erhielt eine 83 Jahre alte Frau aus Deggendorf einen Anruf von einem vermeintlichen Polizisten. Der Mann gab an, dass die Tochter der Frau in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt gewesen wäre und sich deshalb in U-Haft befinde. Um die Haft zu beenden, solle die 83-Jährige eine Kaution in Höhe eines höheren fünfstelligen Betrages bezahlen. Wie die Polizei am Montag mitteilte, übergab die 83-Jährige gegen 14.30 Uhr einen niedrigen fünfstelligen Euro-Betrag an ihrer Wohnung im Nordosten von Deggendorf an einen unbekannten Mann. Der Abholer ging nach der Übergabe Richtung Süden davon.

Beschreibung des Abholers



Der Abholer wurde von der 83-Jährigen laut Polizei wie folgt beschrieben: zirka 1,70 Meter groß und zirka 35 Jahre alt. Er hatte eine schlanke Statur, dunkle Hautfarbe, schwarze Haare und trug einen schwarzen Bart. Bekleidet war der Mann mit einer braunen, hüftlangen Jacke. Er soll zudem eine braune Stofftasche dabei gehabt haben.

Menschen, die Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen geben können, die sich gegen 14.30 Uhr im Bereich des Mühlenwegs, Mühlbogenstraße und/oder der Walchstraße in Deggendorf aufhielten, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Deggendorf unter der (0991) 3896-0 zu melden.

Schockanruf: 68-Jährige übergibt Geld an unbekannten Mann



Gegen 14.30 Uhr erhielt eine 68-Jährige aus Offenberg/Finsing ebenfalls einen Schockanruf. Dieses Mal gab sich eine Frau als Polizistin aus. Auch sie gaukelte vor, dass die Tochter der 68-Jährigen einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und nun in U-Haft sitzen würde. Mit einer Kaution im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich könne die Haft jedoch abgewendet werden. Das Geld würde die Kaskoversicherung erstatten, versicherte die angebliche Polizistin. Da aber die Bestätigung der Versicherung dem Richter nicht rechtzeitig vorliegen werde, solle eine Übergabe des Bargeldes an einen Mitarbeiter des Gerichtes direkt am Wohnort der Geschädigten erfolgen.

Die 68-Jährige übergab schließlich gegen 15 Uhr den vereinbarten Bargeldbetrag im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich an ihrem Wohnort in Finsing. Der männliche Abholer entfernte sich in Richtung Ortsmitte.

Täterbeschreibung - Polizei sucht Zeugen



Der männliche Abholer wurde von der 68-Jährigen wie folgt beschrieben: zirka 1,70 Meter groß, schwarze Haare und ein schwarzer Bart. Bekleidet war er mit dunkler Kleidung. Er soll zudem einen dunkelblauen Rucksack mitgeführt haben.

Personen, die Hinweise zu verdächtigen Personen oder auch Fahrzeugen geben können, die sich gegen 15 Uhr im Bereich der Pitterer Siedlung, Bernrieder Straße und des Guthofes aufhielten, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion in Deggendorf unter der (0991) 3896-0 zu melden.

Die beiden Opfer riefen nach den Geldübergaben ihre Töchter an, die sich angeblich in U-Haft befinden sollen. Die Töchter deckten den Betrug auf und informierten die Polizei in Deggendorf.

Tipps der Polizei gegen Schockanrufe



- Informieren Sie vor allem ältere Angehörigen oder auch Nachbarn und nahen Bekannten über diese Betrügereien.
- Wenn Ihre Telefonnummer nicht im öffentlichen Telefonbuch stehen soll, veranlassen Sie die Löschung.
- Bleiben Sie ruhig, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und in ein Gespräch verwickeln.
- Raten Sie nicht den Namen des vermeintlichen Angehörigen.
- Sobald Sie einen ersten Verdacht auf einen Betrug haben, legen Sie auf und scheuen sich nicht, die örtliche Polizei anzurufen.
- Legen Sie zunächst auf und rufen Sie Ihren Angehörigen auf der Ihnen bekannten Telefonnummer zurück, um den Wahrheitsgehalt der Angaben zu überprüfen.
- Die Polizei fragt Sie am Telefon nicht nach Ihren Vermögensverhältnissen und fordert Sie nicht auf, Gelder oder Wertgestände auszuhändigen.
- Übergeben Sie unbekannten Personen keine Gelder oder Wertgegenstände wie Schmuck oder Münzen.

− bli