Deggendorf. Bis zum 2. Februar erhalten etwa 24 100 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Wahlbenachrichtigungen mit der Information, in welchem Wahllokal sie wählen können. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte im Wahlamt nachfragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf vorliegt, denn dies ist Voraussetzung für das Wahlrecht. Jede und jeder Stimmberechtigte kann in dem zugewiesenen Wahllokal mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief, einem Personalausweis oder Reisepass wählen.
Alternativ hat jeder auch die Möglichkeit zur Briefwahl....