Osterhofen/Deggendorf
Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens: AfD-Stadtrat zu Geldstrafe verurteilt

24.11.2022 | Stand 19.09.2023, 3:34 Uhr

−Symbolbild: Archiv

Wegen Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens: Der Stadtrat Christoph Frömel ist am Donnerstag am Amtsgericht Deggendorf zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden.

Zudem muss der AfD-Politiker eine Richtigstellung veröffentlichen: Er hatte der Bürgermeisterin der Stadt Osterhofen, Liane Sedlmeier, im Oktober des vergangenen Jahres in einem Video vorgeworfen, dass sie von der Drogenproblematik des damaligen Hausmeisters der Mittelschule wusste, aber nicht handelte.

In der Verhandlung sagte er, dass das Video nur für seine elf besten Freunde bestimmt gewesen sei – was vor Gericht widerlegt wurde. Es sei eine Schutzbehauptung des Angeklagten gewesen, dass er das Video keinem größeren Personenkreis zugänglich machen wollte: „Danach haben sie sich gefreut, dass das Video verbreitet wurde“, so der Richter. Vorher wurden Chat-Verläufe einer Zeugin verlesen, die das belegten.

Strittig war, ob es sich mit dem Video um eine Tatsachenbehauptung oder um eine persönliche Meinung bzw. Wertung handelt: Dadurch, dass Frömel im Video davon sprach, dass es Zeugen gebe, die seine Aussagen belegen können, sah der Richter eine Tatsachenbehauptung. „Die Grenze der Meinungsfreiheit ist überschritten“, erklärte der Richter. Er habe völlig haltlose Anschuldigungen unter Behauptung von verfügbaren Beweismitteln gemacht.

Die Intention des Videos sah das Gericht darin, Liane Sedlmeier herabzuwürdigen – ohne ersichtliche Gründe dafür zu haben. Es sei eine unzulässige Schmähkritik gewesen, urteilte der Richter. Das schloss er aus mehreren Zeugenaussagen sowie der vorliegenden Chat-Protokolle. Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Hausdurchsuchung bei Frömel, bei der Laptops und Sticks sichergestellt wurden, im Nachhinein vom Landgericht Deggendorf als unverhältnismäßig angesehen und deshalb widerrufen wurde. Nach über vier Stunden Verhandlung sprach der Richter das Urteil. Beide Seiten haben die Möglichkeit gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Mehr dazu lesen Sie am Samstag in der Osterhofener Zeitung.

− hef