Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Entfernen vom Unfallort – wegen einer ganzen Reihe von Gesetzesverstößen musste sich ein 29-Jähriger aus dem Landkreis am Dienstag im Deggendorfer Amtsgericht verantworten. Nach einem Verständigungsgespräch wurde er unter Einbeziehung eines anderen offenen Delikts zu einer Strafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Mann war Ende Juni vergangenen Jahres einer Polizeistreife aufgefallen, weil er mit seinem Auto auf der Staatsstraße bei Iggensbach ziemlich schnell in Richtung Schöllnach gefahren war. Die Polizisten beschlossen, den Wagen anzuhalten, wendeten und folgten dem Opel. Als der Fahrer bemerkte, dass ihn die Polizei zum Anhalten aufforderte, drückte er aufs Gas und flüchtete.
Zehnminütige Verfolgungsjagd
durch die Polizei
Etwa zehn Minuten lang dauerte die Verfolgungsfahrt, schätzten die beiden Polizeibeamten, die als Zeugen vor Gericht aussagten. Bis zur Ortsgrenze von Schöllnach seien sie bis zu 150 Stundenkilometer schnell gefahren, in der Ortschaft bis zu 100 km/h. Bei einem Überholvorgang wurden zwei unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gefährdet. Der Fahrer eines entgegenkommenden Autos musste aufs Bankett ausweichen, als der Angeklagte ein vorausfahrendes Auto überholte. Er streifte mit der Fahrzeugseite einen Straßenpfosten. Das Tempo sei grenzwertig gewesen, weshalb er auch in der Ortschaft vorsichtshalber abbremste, sagte der Polizist, der am Steuer gesessen war. Am Ortsausgang von Schöllnach blieb das Fluchtauto stehen – nicht, weil sich der Fahrer besonnen hatte, sondern weil schlicht das Benzin ausgegangen war. Am Beifahrersitz saß die damalige, schwangere Lebensgefährtin.
Falsche Angaben zu den Personalien
Erst nach einigen Mühen fanden die Beamten die Personalien des Mannes heraus. Er hatte falsche Angaben gemacht und keine Ausweispapiere dabei. Der 29-Jährige war zur Festnahme und zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, weil er von einem Freigang aus dem Gefängnis nicht zurückgekehrt war. Diese Freiheitsstrafe muss der Angeklagte noch bis November in einer oberbayerischen Justizanstalt absitzen.
Nach dem gestrigen Urteil des Deggendorfer Amtsgerichts ist er danach frei. Die Richterin setzte die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten für die angeklagten Taten zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit setzte sie auf vier Jahre fest. Für diese Zeit bekommt der Angeklagte einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Er muss außerdem 1500 Euro Geldbuße bezahlen und regelmäßig Drogentests absolvieren. Ihm darf in den nächsten 15 Monaten kein Führerschein erteilt werden.
Geständnis spricht zugunsten des Angeklagten
Zugunsten hielt ihm das Gericht das Geständnis, das der Angeklagte über seine Verteidigerin Dagmar Schmidt ablegte und das dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart hatte. Zudem habe er durch die laufende Freiheitsstrafe einen bleibenden Hafteindruck erlitten.
Die Richterin zeigte sich überzeugt, dass der Vater dreier kleiner Kinder sich künftig besinnen und seinem Leben eine andere Richtung geben werde. Ein Arbeitsangebot für den Fall seiner Entlassung aus der Haft hatte er vorgelegt. Gegen den Angeklagten hatten mehrere Vorstrafen gesprochen. Im Rahmen des Verständigungsgesprächs hatte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne die Möglichkeit einer Bewährung gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr aus.
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