Zwei Jahre und sechs Monate Haft – so lautet nach dem sechsten Verhandlungstag das überraschende Urteil im Deggendorfer Landgerichts-Prozess gegen einen heute 51-Jährigen. Das Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Dr. Georg Meiski sieht es als erwiesen an, dass sich der Mann unter anderem zweimal des sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Kindes schuldig gemacht hat. Die mit angeklagte Vergewaltigung dagegen sei nicht erwiesen – wegen einer „nachgebesserten“ Aussage sei das Mädchen nicht mehr glaubwürdig.