Deggendorf. Der Raum im Kolpinghaus Deggendorf war gut gefüllt, als Rechtsanwalt Thomas Fellinger, Strafverteidiger aus der renommierten Kanzlei Perlet, einen ebenso aufschlussreichen wie anspruchsvollen Vortrag hielt. Sein Thema: Die freiheitsentziehenden Maßregeln nach den Pragraphen 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB).
Mit juristischer Präzision und praxisnahen Einblicken beleuchtete Fellinger die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) sowie in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB). Besonders hervor hob er die jüngsten Änderungen des §...