Die Interessengemeinschaft „gleicher Hochwasserschutz für alle“ kämpft für einen geschlossenen Polder im Raum Ruckasing-Endlau (Stadt Osterhofen) und Künzing. Doch nach vielen Aktionen stellt sich die Frage: Was ist eigentlich noch möglich? BEi der Jahreshauptversammlung am Montag im Arbinger Vereinsheim erläuterte Rechtsanwalt Gerhard Schmid die Möglichkeiten einer Klage. Zudem diskutierten die Mitglieder mit Landrat Bernd Sibler über die Unterstützung aus der Politik.
Allem voran: Eine Klage hätte keine aufschiebende Wirkung: „Es dürfte gebaut werden, auch wenn geklagt wird“, stellte Rechtsanwalt Schmid fest. Ein „Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ müsste innerhalb eines Monats gestellt und begründet sowie schnell vor Gericht entschieden werden. Erste Instanz sei das Bundesverwaltungsgericht.