Kaum Beweise, doch keine Zweifel
Plattlinger „Goldschatz-Prozess“: 38-Jähriger zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

05.12.2024 | Stand 05.12.2024, 16:40 Uhr |

Im Plattlinger (Landkreis Deggendorf) „Goldschatz-Prozess“ hat Richterin Alexandra Pasquay den angeklagten Osterhofener wegen Diebstahls, Hehlerei und Geldwäsche zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. − Foto: Bauer

Die stichhaltigen Beweise fehlen, doch an der Schuld des 38-Jährigen sieht das Schöffengericht keinen Zweifel: Im Plattlinger (Landkreis Deggendorf) „Goldschatz-Prozess“ hat Richterin Alexandra Pasquay den angeklagten Osterhofener wegen Diebstahls, Hehlerei und Geldwäsche zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Außerdem muss er gesamtschuldnerisch mit einem bereits verurteilten Pärchen einen Wertersatz von 362 333 Euro sowie 1000 Euro zurückzahlen.

„Wir haben es uns nicht leicht gemacht und lange darüber beraten“, sagte Pasquay am Donnerstag über die Urteilsfindung. Letztlich genügte ihr und den beiden Schöffen ein „ausreichendes Maß an Sicherheit“, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.

Zwar sei der „Goldschatz“, den er in zwei Tranchen angekauft haben soll, „nirgends aufgetaucht“. Doch die Zeugenaussagen hätten das „Kerngeschehen“ gut nachgezeichnet, wenngleich viele Personen aus dem Osterhofener „Drogen-Milieu“ stammten und sich bei der Verhandlung teils in Widersprüche verstrickt hätten. „Gold gefunden und an den Angeklagten verkauft – wenn das der Kern ist, sind wir überzeugt davon, dass das so war“, stellte die Richterin fest.

Halber Bitcoin entpuppt sich als Fälschung



Zur Erinnerung: Im März 2021 waren drei Bauarbeiter einer Firma im Obergeschoss eines Plattlinger Anwesens auf einen Goldschatz im Wert von etwa 1,08 Millionen Euro gestoßen und hatten die Beute unter sich aufgeteilt. Ein inzwischen verurteilter 33-Jähriger soll seinen Anteil später an den Angeklagten verkauft haben – für 35 000 Euro und einen halben Bitcoin, der sich später als Fälschung entpuppte.

Neben den Indizien, wie einschlägigen Google-Suchen auf dem Handy des 38-Jährigen, gaben die Zeugenaussagen den Ausschlag für die Entscheidung des Amtsgerichts. Darin folgte es in weiten Teilen der Ansicht der Staatsanwaltschaft, die vergangenen Freitag auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten plädiert hatte.

Den von Oberstaatsanwältin Eva Nistler geforderten Haftbefehl gegen den Angeklagten wies das Gericht allerdings zurück. „Wir sehen dafür keine besonderen Gründe“, erklärte Pasquay. „Weder für eine Flucht noch für eine Verdunkelung.“

Verteidigung plädierte auf Freispruch



Zumindest in diesem Punkt folgte das Gericht der Linie von Verteidiger Tim Fischer. Dieser hatte in seinem Plädoyer noch auf einen Freispruch seines Mandanten „aus Mangel an Beweisen“ gehofft.

Dessen Schuld stand laut Pasquay jedoch außer Zweifel, sodass sich „unter Berücksichtigung einschlägiger Vorstrafen“ insgesamt eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten ergab – für Diebstahl in Tatmehrheit mit Geldwäsche in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Hehlerei.

Die Verteidigung kann nun binnen einer Woche Berufung oder Revision einlegen.

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