Osterhofen
Wo müssen Hunde angeleint werden?

Stadtrat aktualisierte die Bereiche um die neuen Baugebiete – Verordnung der Stadt regelt Anleinpflicht

22.07.2020 | Stand 18.09.2023, 4:43 Uhr

−Foto: dpa

Wer an der Donau spazieren geht, dem begegnen zahlreiche Hunde – und einige davon ohne Leine. "Mein Hund tut nichts, der ist ganz brav", sagen viele Hundebesitzer. Doch wann und wo das Tier angeleint sein muss, das regelt die Hundeanlein-Verordnung der Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf). Der Stadtrat hat am Mittwoch die entsprechenden Gebiete aktualisiert.

Wenn sich andere Personen nähern, müssen Hunde angeleint werden: Dies gilt im gesamten Stadtgebiet in allen öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen und zwar ohne Aufforderung. Ziel ist es, Gefahren für Leben und Gesundheit zu verhüten, erläuterte Geschäftsleiter Josef Feuerecker. Er gab dem Stadtrat eine kurze Einführung über die Funktionsweise des Rechts, vor allem des Sicherheitsrechts. Grundlage für die Osterhofener Anlein-Verordnung ist das bayerische Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).

In Osterhofen gibt es neben den allgemeinen Gebieten, in denen nur bei Begegnungen angeleint werden muss, genau definierte Bereiche, in denen Begegnungen von Hunden mit Bürgern häufiger zu erwarten sind: "Große Hunde" müssen hier grundsätzlich angeleint werden.

"Große Hunde" sind laut Verordnung erwachsene Tiere, deren Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter beträgt. Schäferhunde, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge gelten immer als "große Hunde", unabhängig von der Schulterhöhe des entsprechenden Tieres.

Kampfhunde hingegen gelten als rassebedingt gefährlich und müssen im gesamten Stadtgebiet immer angeleint werden. Das LStVG beschreibt sie als "Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist".

Zur Kategorie I zählen zum Beispiel Pit-Bull, Bandog oder American Staffordshire Terrier, sie müssen immer angeleint sein und zwar auf allen öffentlichen Anlagen, auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen. Für sie besteht eine Meldepflicht, doch solche Tiere gibt es in Osterhofen nicht, erläutert Markus Vierthaler, Leiter des Ordnungsamts, auf Anfrage der OZ: "Das war noch nie ein Thema." Und: Er würde auch "nie eine Erlaubnis für Kampfhunde erteilen", weil es keinen Grund für ihre Haltung gebe.

Kampfhunde der Kategorie II sehen ähnlich aus. Beispiele dafür sind Rottweiler, Bullterrier oder Mastiff. Ein Gutachten über das Wesen eines solchen Hundes kann die Kampfhunde-Eigenschaft widerlegen. 15 Hunde dieser Kategorie sind laut Ordnungsamt in Osterhofen angemeldet. Und: Wenn es das Gutachten zur Auflage macht, gelten für sie unabhängig von der Verordnung generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht, erläutert Vierthaler.

Für "Große Hunde" besteht immer Anleinpflicht in den in der Verordnung definierten Bereichen, also Siedlungsgebieten in Osterhofen, Altenmarkt, Arbig, Ruckasing, Aicha, Haardorf, Mühlham, Thundorf, Galgweis, Oberndorf, Gergweis, Göttersdorf, Willing, Lan- genamming, Obergessenbach, Untergessenbach, Schmiedorf, Wisselsing und Kirchdorf. In der gestrigen Sitzung hat der Stadtrat nun auch die neuen Baugebiete – "Am Wasserturm" und "südlich der Bischof-Otto-Straße" in Altenmarkt sowie "Mühlhamer Straße II" in Osterhofen – in diese Bereiche aufgenommen.

In der Siedlung müssen Hunde immer angeleint werden. Wer außerhalb der Siedlung am Feldweg etwa 50 Meter von den Häusern entfernt ist, darf seinen Hund frei laufen lassen. Allerdings gilt auch hier: Der Hundeführer muss stets Herr der Lage sein und notfalls seinen Hund anleinen können, sagt der Ordnungsamtsleiter. Und: Die Leine muss reissfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.

Streitigkeiten zwischen Hundebesitzern und Spaziergängern gibt es immer wieder. Bürgermeisterin Liane Sedlmeier und Geschäftsleiter Josef Feuerecker plädierten für Verantwortungsbewusstsein und Rücksicht – sowohl der Hundehalter als auch der Spaziergänger. Man müsse "miteinander reden", sagte Feuerecker.

Die meisten Streitfälle werden nicht im Ordnungsamt gemeldet, ist sich Markus Vierthaler sicher. Schließlich muss man hier den Vorfall schriftlich und mit Nennung des Namens bestätigen, damit die Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann: Im Erstfall wird eine Verwarngebühr von 30 Euro verhängt, im Wiederholungsfall steigt der Betrag. Und wer uneinsichtig ist, gegen dessen Hund können spezielle Anordnungen (ständige Anleinpflicht, Maulkorb) erlassen werden, auch wenn das Tier kein Kampfhund ist.

In rund zehn Jahren im Ordnungsamt kann sich Markus Vierthaler nur an zwei Fälle erinnern, bei denen ein Hund jemanden gebissen und verletzt hat und es zu einer Anzeige im Rathaus gekommen ist. In diesen Fällen können sehr teure Geldbußen bis zu 1000 Euro verhängt werden. Auch Leinenpflicht hat Markus Vierthaler bereits ausgesprochen.

Wer mit seinem Tier außerhalb seines Wohnorts unterwegs ist, der muss sich informieren, ob dort eine Anleinpflicht besteht und kann das Tier nicht einfach laufen lassen, informiert Vierthaler. Deshalb weisen Schilder auf den Spazierwegen an der Donau auf die Anleinpflicht der Stadt Osterhofen hin.

− gs

ⓘDie Bereiche mit Anleinpflicht in den Osterhofener Ortsteilen sind auf Karten markiert, die im Internet einzusehen sind unter www.osterhofen.de, Bürger & Rathaus, Ortsrecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die aktualisierte Fassung nach dem neuen Stadtratsbeschluss wird im Laufe der nächsten Woche veröffentlicht.