Osterhofen
Neue Regelungen im Rathaus

22.04.2020 | Stand 21.09.2023, 0:20 Uhr

Für das Rathaus gelten ab Montag, 27. April, neue Öffnungszeiten, zudem herrscht Maskenpflicht. −Foto: gs

Erste Lockerungen für Geschäfte greifen ab Montag, damit soll auch das Rathaus ab 27. April zu einer "angepassten Normalität" zurückfinden. Bürgermeisterin Liane Sedlmeier erläuterte am Mittwoch, dass die Bürger ihre Anliegen wieder im Rathaus erledigen können, allerdings mit entsprechenden Regelungen.

Für alle gilt Maskenpflicht – auch Schal oder Tuch reichen aus. Zudem soll ein ausreichender Abstand zu Mitarbeitern und Besuchern beachtet werden. Kommen zu viele gleichzeitig, muss vor dem Rathaus gewartet werden. Zugänglich ist das Rathaus für Besucher nur über den Vordereingang am Stadtplatz, hier besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen können weiterhin den Behinderteneingang am Rathausparkplatz nutzen.

Für den allgemeinen Besucherverkehr ist das Rathaus Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Einwohnermeldeamt, Passamt, Standesamt und Bauamt am Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet, dieser zusätzliche Service wird gerade für Berufstätige getestet und bei Bedarf neu reguliert. Nach Terminvereinbarung stehen die Mitarbeiter auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung.

− gs

Mehr dazu lesen Sie in der OZ am Donnerstag.